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Steuererklärung für Studierende

 

Filme mit Fin: Steuererklärung für Studierende.

Hier erklärt Fin, wann es sich als Studierender lohnt, eine Steuererklärung abzugeben. Welche Kosten, Studiengebühren und Co. können Sie als Studentin oder Student steuerlich absetzen? Warum unterscheidet man in der Steuererklärung eigentlich zwischen einem Erststudium und einem Zweitstudium? Fin gibt Ihnen wertvolle Tipps. Als Student erstellen Sie erstmals Ihre Steuererklärung? Sehen Sie sich auch unser Video zum Thema "Erste Steuererklärung" an.  

Links in diesem Video:

 

Nochmals zum nachlesen

Diese Folge:
Steuererklärung für Studierende
Wer kann und wer sollte eine Steuererklärung einreichen?

Sie bilden sich durch ein Studium weiter? Dann entsteht Ihnen dafür im Regelfall auch finanzieller Aufwand.

Deshalb können Studierende – unter bestimmten Voraussetzungen – viele Kosten steuerlich absetzen.

Derzeit unterscheidet man zwischen einem Erststudium und einem Zweitstudium.

Erststudierende, also Studierende ohne eine vorhergehende Ausbildung, können ihre Ausgaben nur als Sonderausgaben geltend machen.

Diese wirken sich aber nur dann aus, wenn Sie bereits neben dem Studium insbesondere in einem Job mehr als den Grundfreibetrag jährlich verdienen.

Beim Zweitstudium heißt das Stichwort: Verlustvortrag.

Die Idee dabei: Alle „Verluste“, also Ausgaben für das Studium, werden Jahr für Jahr gesammelt.

Es handelt sich um vorweggenommene Werbungskosten.

Das können Kosten sein für: Fahrten zur Uni, Studiengebühren, Studienfahrten, Praktika, Auslandssemester, Fachliteratur.

Druckkosten für die Hausarbeit oder Zinsen für einen Studienkredit und natürlich: Schreibmaterial, Druckerpapier und andere Arbeitsmittel.

Die „gesammelten“ Kosten können Sie als Verlustvortrag geltend machen, indem Sie für jedes Studienjahr eine Einkommensteuererklärung z.B. über ELSTER abgeben. Dies ist in diesen Fällen ggf. bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich.

Wenn Sie dann nach dem Studium in den Job einsteigen, können diese „gesammelten“ Kosten – d. h. die festgestellten Verlustvorträge aus den Vorjahren – Ihre ersten Einkommensteuerzahlungen senken.

Zu beachten ist: Dieser Verlustvortrag ist nur für Studierende im Zweitstudium möglich: Also z. B. für einen Bachelor-Studiengang NACH einer Berufsausbildung oder für ein Masterstudium NACH einem Bachelor-Studiengang.

Übrigens: Ihre Einkommensteuererklärung können Sie komplett digital bei ELSTER erledigen.

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