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Finanzamt Bonn-Außenstadt
Bonn

Unbefristete Stelle Mitarbeiterstelle (m/w/d) in Teilzeit (0,5) im Büroservice im Finanzamt Bonn Außenstadt

01.10.2026
Einstiegstermin
Dauer
1
Offene Stellen

Jetzt bewerben

Bewerbung ausschließlich online — in wenigen Minuten, ohne Papierkram.
Bewerbungsfrist
30.09.2026
Noch 30 Tage

Eckdaten im Überblick

Veröffentlicht 30.08.2026
Einstiegstermin 01.10.2026
Laufbahn Laufbahngruppe 1.1 / Einfacher Dienst
Besoldung/
Entgelt
TV-L E 3
Arbeitszeit Teilzeit
Offene Stellen 1
Standort Bachstr. 36,
53115 Bonn

Im Finanzamt Bonn-Außenstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle im Bereich Büroservice (m/w/d) in Teilzeit (Stellenanteil 50 %) zu besetzen. 

 

Die ausgeschriebene Stelle umfasst insbesondere die folgenden Aufgaben:

 

Post- und Botendienst:

  • Bearbeitung der Eingangspost der Dienststelle (Öffnen, Sichten, Zuordnungen und Weiterleiten der (elektronischen) Poststücke entsprechend der Zuständigkeiten)
  • Transport von Posteingängen in die jeweiligen Stellen
  • Leerung des Hausbriefkastens und der damit verbundenen Bewegung von größeren Mengen an Eingangspost (Gewicht bis zu 20 kg möglich) 
  • Fertigstellung der Ausgangspost für Bodendienste und Postdienstleister
  • Abholung und Abgabe von Paketsendungen in externen Paketshop

 

Scannen: 

  • Datenerfassung – und Nachbearbeitung im Scan-Verfahren

 

Pfortendienst: 

  • Besetzung der Pforte während den allgemeinen Öffnungszeiten 
  • Einlasskontrolle und Regelung des Besucherverkehrs auch via eines Online-Terminvereinbarungstools 
  • Erteilung von allgemeinen Auskünften 
  • Warenannahmen

 

Materialverwaltung: 

  • Unterstützung bei der Materialverwaltung 
  • Ausgabe von Material während der Materialausgabe und bei Bedarf 
  • Auffüllen der Materiallager im Dienstgebäude

 

Altaktenverwaltung: 

  • Unterstützung der Altaktenverwaltung 
  • Vertretung der Altaktenverwaltung im Bedarfsfall

 

Sonstige Tätigkeiten: 

  • Ablage- und Sortierarbeiten auf Zuweisung 
  • Sonstige Tätigkeiten auf Zuweisung

 

 

Anforderungsprofil

 

Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:

  • Nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Kommunikationsfähigkeit 
  • Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und Kolleginnen und Kollegen 
  • ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft 
  • Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit 
  • Motivation und Lernbereitschaft 
  • schnelle Auffassungsgabe 
  • Flexibilität im spontanen Wechsel zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen 
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit 
  • sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software ( MS Office) 

 

Die Tätigkeit ist bewertet mit der Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich. 

 

Die Wochenarbeitszeit beträgt bei der in Teilzeit zu besetzenden Stelle 19 Stunden und 55 Minuten und kann nach Rücksprache teilweise im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit abgeleistet werden. Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06.30 Uhr und 18:30 Uhr.

 

Besonders wichtig: 

Vorausgesetzt wird eine körperliche Belastbarkeit aufgrund der regelmäßig anfallenden Tätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise das kurzzeitige Heben und Tragen von Gegenständen und Akten bis zu 20 kg, sowie ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen. 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 

 

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen entgegen, sondern werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. 

Die Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. 

 

Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Bonn-Außenstadt Frau Franke unter der Rufnummer 0228/7268-2124 gerne zur Verfügung.

 

Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte bis zum 30.09.2026 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:

 

https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535792

 

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei: 

  • tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
  • Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen
  • Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen

  

Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren

Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.

 

 

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:

Finanzamt Bonn-Außenstadt 

Bachstraße 36

53119 Bonn 

E-Mail: Service-206@fv.nrw.de

Den behördlichen Datenschutz beauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalenerreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Datenschutzbeauftragter des Finanzamtes Bonn-Außenstadt 

Datenschutzbeauftragter des Finanzamtes Bonn-Außenstadt

c/o Finanzamt Bonn-Außenstadt

E-Mail: Datenschutzbeauftragter_FA206@fv.nrw.de

 

Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.

Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs.
3 Satz 1 DSG NRW.

Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.

Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
• Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

 

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Noch 30 Tage

Eckdaten im Überblick

Veröffentlicht 30.08.2026
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53115 Bonn

Tätigkeitsfelder

Verwaltung und Büro