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Belegvorhaltepflicht

 

Filme mit Fin: Welche Belege benötigt die Finanzverwaltung zur Bearbeitung der Steuererklärung und wann müssen diese vorgelegt werden?
Fin erläutert in diesem Erklärfilm, dass aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht wurde – und somit Belege nur auf Verlangen vorgelegt werden müssen. Welche Belege das sind und welche Ausnahmen es gibt, erfahren Sie hier. 

Links in diesem Video:

 

Nochmals zum nachlesen

Diese Folge:
Belegvorhaltepflicht
Welche Belege benötigt die Finanzverwaltung zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung?

Früher mussten Sie zu Ihrer Steuererklärung alle wichtigen Belege beim Finanzamt einreichen.

Seit 2017 ist das viel einfacher!

Denn jetzt reicht es aus, wenn Sie die entsprechenden Beträge in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Die Belege müssen Sie nicht mehr an das Finanzamt senden, sondern nur dann vorlegen, wenn Ihr Finanzamt Sie ausdrücklich dazu auffordert.

Aus der Belegvorlagepflicht wurde die Belegvorhaltepflicht.

Dabei geht’s vor allem um diese Belege: Spendenbescheinigungen, Kapitalertragsteuerbescheinigungen, Nachweise über den Grad einer Behinderung und sonstige Unterlagen.

Grundsätzlich müssen Sie Belege also nur nach Aufforderung einreichen.

Aber bitte nicht direkt entsorgen!

Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt die Regel: Die Belege müssen Sie nur solange aufbewahren, bis Ihr Steuerbescheid rechtskräftig ist. Also bis zum Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist!

Hinweis: bei Mein ELSTER können Sie Ihre Belege digital hochladen (PDF) und ablegen. Papierbelege (z. B. Handwerkerrechnung) können Sie über die App Mein ELSTER+ fotografieren und in Ihr Benutzerkonto übertragen. So gehen keine Beleg verloren. 
Beleglos glücklich? Ja!



Aber bei bedeutenden Sachverhalten ist es weiterhin sinnvoll, Belege direkt beim Finanzamt einzureichen. Zum Beispiel bei neuen oder einmaligen Sachverhalten, außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen oder erheblichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.
Oder auch bei Sachverhalten mit einer erheblichen steuerlichen Auswirkung.

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