Duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH) im Finanzamt
Du möchtest schon während des Studiums Geld verdienen und im Anschluss in einen spannenden, sicheren Job starten? Dann kombiniere Dein Studium an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen mit einer praxisnahen Ausbildung im Finanzamt. Werde in drei Jahren Steuer-Profi: Das duale Studium gliedert sich in ein Grund- und Hauptstudium sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte.
Studium im Überblick
Befähigung für die Laufbahngruppe 2
erstes Einstiegsamt in der Steuerverwaltung (früher: gehobener Dienst)
Was wir bieten
- Pro Jahr haben wir ca. 1.000 freie Studienplätze für angehende Diplom-Finanzwirtinnen bzw. Diplom-Finanzwirte. Studiengebühren werden nicht erhoben. Es gibt im Gegenteil während des gesamten Studiums eine Ausbildungsvergütung von ca. 1.455 € im Monat (Stand Februar 2024). Das Studium dauert drei Jahre und ist dual angelegt:
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Die theoretische Ausbildung an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen wechselt sich ab mit einer praxisnahen Ausbildung im Finanzamt. Die Auszubildenden (Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter) sind Beamte auf Widerruf. Der Abschluss: Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. Diplom-Finanzwirt (FH).
Was wir voraussetzen
- Die Voraussetzung für ein Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. Diplom-Finanzwirt (FH) ist das Abitur oder ein zum Fachhochschulstudium berechtigender Bildungsabschluss. Wir erwarten von unseren Bewerberinnen und Bewerbern außerdem:
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eine gute Auffassungsgabe
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Organisationstalent
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Ausdrucksfähigkeit
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Entscheidungsfreude und Initiative
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Teamgeist
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Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
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Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.
Weitere Voraussetzungen sind: mindestens befriedigende Leistungen während der Schulzeit und eine erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren.
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Ich würde das Studium beim Finanzamt jedem empfehlen, der ein top organisiertes duales Studium mit guten Berufsaussichten und fordernden Aufgaben haben möchte.
Lukas B.
Dualer Student im Finanzamt
Ablauf des dualen Studiums
- Wechsel von Theorie und Praxis:
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Das Studium dauert drei Jahre und ist dual angelegt - berufspraktische Ausbildungsabschnitte in einem Finanzamt und Fachstudien an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen wechseln sich ab:
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Grund- und Hauptstudium > insgesamt 21 Monate
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Berufspraxis im Finanzamt > insgesamt 15 Monate
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Nach vier bis sechs Monaten > Zwischenprüfung
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Nach drei Jahren > Staatsprüfung (Laufbahnprüfung)
Eine bestandene Zwischenprüfung ist die Voraussetzung dafür, dass Du die Ausbildung fortsetzen kannst. Du kannst die Prüfung wiederholen. Den Abschluss bildet nach drei Jahren die Staatsprüfung. Absolventinnen und Absolventen erhalten den akademischen Grad „Diplom-Finanzwirtin (FH)“ oder „Diplom-Finanzwirt (FH)“ und die Laufbahngruppe 2.1 – vormals gehobener Dienst – in der Steuerverwaltung.
In diesem Video erhaltet Ihr Einblicke, wie das duale Studium an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen aussieht.
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- Unterricht:
- An der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (HSF) wird in kleinen Klassenverbänden von maximal 30 Studierenden und nach einem fest vorgegebenen Stundenplan unterrichtet. Der Unterricht findet überwiegend vormittags statt, sodass der Nachmittag für die Nacharbeit zur Verfügung steht.
Das Studium wird mit online basierten Lernangeboten begleitet, die das selbstständige Lernen fördern. Für den Zugang wird Dir ein Tablet zur Verfügung gestellt.
Während der Zeit an der HSF wirst Du auf Wunsch gegen ein geringes Entgelt (zurzeit 125 € im Monat, Stand 12/2020) in Studentenapartments untergebracht und verpflegt. Seit 2017 ist die HSF mit drei Standorten vertreten: Nordkirchen, Herford und Hamminkeln.
Wegen der dualen Ausbildung gibt es an der Hochschule für Finanzen keine Semesterferien. Die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter haben – wie andere Beamtinnen und Beamte – einen normalen Jahresurlaub, für den üblicherweise Zeiten innerhalb der Schulferien zur Verfügung stehen. - Studienfächer:
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Die Studieninhalte werden Dir über Pflichtfächer, Wahlpflichtveranstaltungen, Schwerpunktthemen und Fallstudien vermittelt. Wahlfächer wie z.B. Betriebssoziologie, Sozialpsychologie, Verwaltungsführung oder Strafrecht ergänzen das Studienangebot.
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Allgemeines Steuerrecht
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Besonderes Steuerrecht
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Privatrecht
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Öffentliches Recht
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Wirtschaftswissenschaften
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Arbeits- und Selbstorganisation, Verwaltungsmanagement
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Informations- und Wissensmanagement, Methoden der Rechtsanwendung
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Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
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Das duale Studium ist qualitativ sehr hochwertig und anspruchsvoll. Der Studiengang genießt einen exzellenten Ruf!
Patrik K.
Dozent an der Hochschule für Finanzen
Berufspraxis
- In einem der mehr als 100 Festsetzungsfinanzämter in Nordrhein-Westfalen lernen die Studierenden die praktische Arbeit kennen und können das theoretische Wissen aus den Fachstudien anwenden. Schwerpunkte der berufspraktischen Ausbildung sind:
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Steuerfestsetzungsaufgaben
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Sachverhalte ermitteln
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Steuererklärungen überprüfen
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Steuern festsetzen
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Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern
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Bearbeiten von Einsprüchen
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Einblick in die Zahlungs-, Forderungs- und Vollstreckungsvorgänge
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Teilnahme an Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen
Während der berufspraktischen Ausbildung finden regelmäßig Ausbildungsarbeitsgemeinschaften statt, in denen Du in kleinen Gruppen anhand ausgesuchter Fallsimulationen für die Praxis fit gemacht wirst. In den Lehrbezirken der Finanzämter üben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Mentorenfunktion aus und unterstützen Dich während Deiner gesamten Ausbildungszeit. So koordinieren sie zum Beispiel den Ausbildungsablauf im Finanzamt, ermöglichen Fallsimulationen zum Einüben steuerlicher Lösungen und sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei allen Ausbildungsfragen.
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Prüfungen
- Nach den ersten vier bis sechs Monaten des Grundstudiums musst Du eine Zwischenprüfung ablegen. Du kannst die Prüfung wiederholen.
Die Zwischenprüfung besteht aus dreistündigen Klausuren in den Fächern: -
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Abgabenordnung
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Steuern vom Einkommen und Ertrag
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Umsatzsteuer
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Bilanzsteuerrecht und Betriebliches Rechnungswesen
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Öffentliches Recht in Kombination mit Privatrecht
Während des Hauptstudiums musst Du eine wissenschaftliche Arbeit zu einem vorgegebenen Thema schreiben. Den Abschluss des Hauptstudiums bilden eine mündliche Prüfung und die (wiederholbare) Staatsprüfung (Laufbahnprüfung). Sie umfasst fünfstündige Klausuren in den Fächern:
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Abgabenordnung
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Steuern vom Einkommen und Ertrag
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Umsatzsteuer
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Besteuerung der Gesellschaften
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Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung
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Gehalt nach dem Studium
Das monatliche Gehalt nach dem Studium richtet sich nach Beförderungsstufe, Alter und Familienstand. Ledige Personen verdienen direkt nach dem Studium circa 3.055 Euro brutto (fast sozialversicherungsfrei, es besteht lediglich eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht). Im Laufe der Jahre kann sich bei sehr guten Leistungen im Beruf dieses Anfangsgehalt durchaus verdoppeln.
Eine Tätigkeit im Finanzamt würde ich allen empfehlen, die auf der Suche nach einem verlässlichen Arbeitgeber sind und gleichzeitig einen interessanten Beruf ausüben möchten.
Sontein O.
Ausbilderin im Finanzamt
Berufliche Perspektiven
- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten:
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Nach dem Studium beginnt die erste Phase der beruflichen Tätigkeit im Finanzamt für Diplom-Finanzwirte überwiegend mit der Bearbeitung von Steuererklärungen. Aber auch ein Einsatz im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, im Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen oder im Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen ist unmittelbar nach der Ausbildung bereits möglich. Nach einigen Jahren im Beruf eröffnen sich Dir breitgefächerte Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten, z.B.
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im Finanzamt
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in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
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im Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
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in der Betriebsprüfung
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in der Steuerfahndung
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an der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen oder der Hochschule für Finanzen (als Dozentin oder Dozent)
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im Rechenzentrum der Finanzverwaltung
Als Beamtin oder Beamter der Landesfinanzverwaltung tätig zu sein bedeutet, sich in einem Beruf mit Zukunft zu engagieren.
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- Förderung der Prüfungsbesten:
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Du hast das duale Studium sehr erfolgreich abgeschlossen und möchtest die facettenreiche Finanzverwaltung intensiv kennenlernen und Netzwerke aufbauen? Dann ist unser Förderprogramm der Prüfungsbesten für Dich genau das Richtige!
In zentralen Finanzämtern werden die Prüfungsbesten im sogenannten Innen- oder Außendienstmodell über drei Jahre gefördert. Sie erhalten zusätzlich ein speziell entwickeltes Fortbildungsprogramm und werden durch eine Mentorin bzw. einen Mentor begleitet.
Das Innendienstmodell ist z.B. auf eine spätere Tätigkeit im Ministerium der Finanzen, in der Oberfinanzdirektion, in der Straf- und Bußgeldsachenstelle oder als Dozentin bzw. Dozent in den Finanzschulen ausgerichtet.
Im Außendienstmodell erlangst Du die optimalen Voraussetzungen für die Tätigkeit im Bereich Betriebsprüfung in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung. Nach dem Förderprogramm der Prüfungsbesten steht Dir außerdem die gesamte Bandbreite weiterer Tätigkeiten in der Finanzverwaltung offen. Mehr Infos findest Du in dieser Broschüre. - Aufstiegsmöglichkeiten:
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Du möchtest das Beste aus Deinen Fähigkeiten machen und Deine beruflichen Qualifikationen nach dem Dualen Studium weiterentwickeln? Die Finanzverwaltung bietet Dir bei hervorragenden Leistungen und besonderer Eignung viele Möglichkeiten!
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Das geförderte Jurastudium:
Nach dem dualen Studium möchtest Du Dein rechtliches Wissen vertiefen und nochmal ins Studierendenleben eintauchen? Wir sind vorbereitet!
Du hast die Möglichkeit, Dich nach dem dualen Studium und einer einjährigen Praxis- und Orientierungsphase in der Finanzverwaltung auf das Förderprogramm „Jura“ zu bewerben. Hierfür musst Du Dich eigenständig um einen Studienplatz kümmern, denn dieser ist Voraussetzung für die Bewerbung.
Während des Jurastudiums kannst Du Deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 50 % reduzieren, erhältst Unterstützung durch eine Mentorin oder einen Mentor (eine junge Führungskraft mit abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften) und wirst nach bestandenem 1. Staatsexamen für die Dauer des Referendariats beurlaubt. Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Staatsexamens wirst Du als Führungskraft in der Finanzverwaltung eingesetzt. Mehr Infos findest Du in dieser Broschüre.-
Das verwaltungsinterne Masterstudium:
Du möchtest erst etwas Berufserfahrung sammeln und Dich dann als Führungskraft weiterentwickeln?
Kein Problem! Du kannst berufsbegleitend an der größten Verwaltungshochschule in Deutschland den Studiengang Public Management studieren:Auf das Förderprogramm „Master“ kannst Du Dich nach 10 Jahren Dienstzeit in der Finanzverwaltung bewerben. Es bietet Dir eine interessante berufliche Perspektive.
Das Masterstudium absolvierst Du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (kurz: HSPV) an den Standorten Köln, Gelsenkirchen oder Bielefeld. Auch hier wirst Du durch eine Mentorin oder einen Mentor (eine Führungskraft mit Berufserfahrung) begleitet.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erlangst Du Deinen Mastergrad als Master of Public Management und wirst als Führungskraft eingesetzt. Mehr Infos findest Du in dieser Broschüre.-
Modulare Qualifizierung:
Du hast darüber hinaus die Möglichkeit, den beruflichen Aufstieg in den höheren Dienst ohne ein weiteres Studium zu erreichen. Das bedeutet, dass du in der Finanzverwaltung durch Berufserfahrung und Deine herausragende Tätigkeit sowie Persönlichkeit in besonderer Weise überzeugst. Dann kannst Du Dich zur Führungskraft durch eine modulare Qualifikation nach § 25 LVO NRW entwickeln.
Nun stehen Dir die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten als Führungskraft offen. Du findest diese unter Führungskräfte-Perspektiven. -
Bewerbung
- Bewerbungsportal:
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Du kannst Dich bei uns nur online über unser Bewerbungsportal bewerben. Das Bewerbungsportal öffnet am 1. Juli 2024. Studienbeginn ist im September 2025.
Bei der Einstellung solltest Du nicht älter als 38 Jahre sein. Ausnahmen sind möglich bei
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Vorliegen von Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten von nahen Angehörigen,
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ehemaligen Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten
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schwerbehinderten Menschen.
Eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Diese wird durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt festgestellt. Im Zeitpunkt der Einstellung muss eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. eines Staates mit einem EU-Rechtsabkommen vorliegen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Eine Schwerbehinderung ist kein Hindernis. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten sind erwünscht. Die beworbenen Stellen stehen Menschen jeglichen Geschlechts offen.
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- Bewerbungsfrist:
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Für das Einstellungsjahr 2025 öffnet das Bewerbungsportal am 1.07.2024. Für 2024 sind keine Bewerbungen mehr möglich.
Kontakt
0251 934-1720
DualesStudium.Finanzamt@fv.nrw.de
OFD NRW – Dienstsitz Münster
0251 934-1720
DualesStudium.Finanzamt@fv.nrw.de
OFD NRW – Dienstsitz Köln
Auch die Ausbildungsleiterin bzw. der Ausbildungsleiter im Finanzamt hilft bei Fragen gerne weiter. Kontaktiere hierzu direkt ein für Dich in Frage kommendes Finanzamt.
Downloads
Broschüre Erstklassig: Vom Studium bis zum Beruf
Flyer Schwerbehinderung sollte kein Hindernis sein
Weitere Studiengänge der Finanzverwaltung
Oder siehst Du Dich eher in einem anderen Bereich? Unsere Landesoberbehörden bieten noch weitere Studiengänge an:
- Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws beim LBV
- Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws beim LaFin
- Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim RZF
- Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim LBV.
FAQ – Duales Studium im Finanzamt
- Bin ich während des dualen Studiums bereits verbeamtet?
- Das duale Studium findet in einem sogenannten Vorbereitungsdienst statt, der drei Jahre dauert. In dieser Zeit sind die Studierenden als Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter statusrechtlich Beamte, zunächst auf Widerruf.
- Muss ich Studiengebühren bezahlen?
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Nein! Es fallen keine Studiengebühren an – im Gegenteil: Du erhältst während der gesamten drei Jahre Deines Studiums eine Vergütung von ca. 1.455 € im Monat. Zudem hast Du aufgrund des Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, dass ein Teil Deiner Krankheitskosten vom Landesamt für Besoldung (LBV) übernommen wird. Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten kann zum Beispiel über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
- Habe ich während des dualen Studiums Semesterferien oder Urlaub?
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Semesterferien nicht, aber Urlaub. Als Finanzanwärterin oder Finanzanwärter hast Du - wie andere Beamtinnen und Beamte auch - Anspruch auf Jahresurlaub. Hierfür sind feste Zeiten vorgesehen, die üblicherweise im Schulferienzeitraum liegen. Während des Aufenthalts an der Hochschule der Finanzen Nordrhein-Westfalen gibt es keine Ferienzeiten.
- Wo befindet sich die Hochschule der Finanzen?
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Der Hauptsitz der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen ist im Wasserschloss Nordkirchen, weitere Außenstellen befinden sich in Hamminkeln und in Herford. Du möchtest mehr über den Alltag an der Hochschule und das Leben auf dem Campus erfahren? Hier gibt’s ein Video dazu: Studieren im Schloss
- Gibt es neben dem dualen Studium im Finanzamt noch weitere Studiengänge der Finanzverwaltung?
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Ja, die Finanzverwaltung bietet neben dem dualen Studium im Finanzamt noch weitere Studiengänge in unseren Landesoberbehörden an:
• Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
• Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws beim Landesamt für Finanzen
• Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim Rechenzentrum
• Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim Landesamt für Besoldung und Versorgung. - Gibt es Infoveranstaltungen oder Messen?
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Ja, du kannst dich bei einer Infoveranstaltung oder Messe noch genauer über das Studium informieren. Auf der Seite "Infoveranstaltungen und Messen" findest du alle nächsten Termine.