Filme mit Fin: Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen
In diesem Film klärt Fin Sie darüber auf, welche Handwerkerleistungen wie und wo steuerlich geltend gemacht werden können – auch als Mieter. Außerdem erklärt Ihnen Fin, wann Arbeits-, Maschinen- und/oder Fahrtkosten abzugsfähig sind.
Nochmals zum nachlesen
Diese Folge: Handwerkerleistungen
Wann und wie können Sie diese steuerlich absetzen?
Und Sie geben diese bei einer Firma in Auftrag?
Dann können Sie die Handwerkerleistungen unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Grundsätzlich können Sie 20 Prozent Ihrer Kosten für Handwerkerleistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.200 Euro steuerlich absetzen.
Und zwar als Ermäßigung, die dann direkt von Ihrer Einkommensteuer abgezogen wird.
Diese Steuerermäßigung gilt für Maßnahmen zur Renovierung, Erhaltung, Modernisierung im eigenen Haushalt.
Unter Haushalt ist die Wohnung oder das Haus einschließlich des dazu gehörenden Grund und Bodens zu verstehen. Zum Haushalt gehören auch Zubehörräume und Außenanlagen.
Neben einer Dachsanierung sind beispielsweise auch die Aufwendungen für Mauerwerksanierung und Schornsteinfeger begünstigt.
Es fallen aber keine Handwerkerleistungen darunter, die im Rahmen der Neuerrichtung eines Hauses bis zu dessen Fertigstellung anfallen.
Arbeiten, die außerhalb Ihres Haushalts erbracht werden (beispielsweise in der Werkstatt des Handwerkers), fallen ebenfalls nicht darunter.
Und welche Aufwendungen können genau steuerlich geltend gemacht werden?
Zu den abziehbaren Handwerkerkosten gehören: Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten.
Aber: nur für die Leistungen der Handwerkerin oder des Handwerkers.
Also nicht für Materialien oder Ihr eigenes Werkzeug.
Diese Kosten müssen auf der Rechnung klar ausgewiesen sein. Einzeln oder zusammengefasst.
Zu beachten ist außerdem: Die Rechnung ist per Überweisung zu begleichen, nicht in bar.
Sie wohnen zur Miete? Dann können Sie ebenfalls Handwerkerkosten absetzen, die Sie als Mietnebenkosten bezahlt haben.
Diese Ausgaben müssen aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung der Vermieterin, des Vermieters oder der Verwaltung nachgewiesen werden.
Passt alles? Dann können Sie sich jetzt über ein repariertes Zuhause freuen.
Und später über die Steuerersparnis.
Die Handwerkerkosten gehören in die Einkommensteuererklärung, Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ – Zeile 6 bis 9.
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