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Filme mit Fin: Lohnsteuer-Anmeldung
In diesem Erklärfilm erläutert Ihnen Fin, wann Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Lohnsteuer- Anmeldung abgeben müssen und wie die Meldungsfristen festgelegt sind.
Nochmals zum nachlesen
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Diese Folge: Lohnsteuer-Anmeldung
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Im Sinne des Lohnsteuerrechts ist Arbeitgeber, wer aufgrund eines – mündlichen oder schriftlichen – Arbeitsvertrags Anspruch auf die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers hat und berechtigt ist, diesem Weisungen zu erteilen.
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Sobald Sie Lohn zahlen, wird für Sie auch das Thema Lohnsteuer wichtig: Denn diese müssen Sie selbständig mit jeder Lohnzahlung einbehalten und dann an das Finanzamt abführen.
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Die vom Arbeitgeber einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer wirkt wie eine Vorauszahlung des Beschäftigten auf seine mit Ablauf des Kalenderjahres entstehende Einkommensteuer.
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Dafür ist eine einmalige Meldung beim zuständigen Finanzamt erforderlich:
Danach erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
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Jetzt brauchen Sie nur noch einen Computer: Die Lohnsteuer-Anmeldung geht über mein ELSTER.
Hier erfassen Sie digital und gebündelt die anzumeldende Lohnsteuer der Arbeitslöhne aller Beschäftigten.
Mit dem Abschicken über ELSTER ist die Anmeldung erledigt – Sie bekommen danach keinen Bescheid dazu.
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Die Lohnsteuer-Anmeldung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung dar. Das heißt: Wenn sich bei Prüfung im Finanzamt keine Abweichung ergibt, gilt die Anmeldung als Steuerbescheid und es erfolgt keine weitere Steuerfestsetzung.
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Wie oft müssen Sie die Lohnsteuer anmelden? Dies hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer Sie im Vorjahr abgeführt haben.
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Denn: die abgeführte Lohnsteuer des Vorjahres ist maßgeblich für den neuen Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum:
Bis 1.080 Euro abzuführende Lohnsteuer im Vorjahr: nur einmal im Jahr.
Bis 5.000 Euro: jedes Quartal.
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Mehr als 5.000 Euro? Dann müssen Sie Ihre Lohnsteuer-Anmeldung monatlich einreichen.
Sie haben Ihren Betrieb gerade erst eröffnet? Dann ist der erste volle Kalendermonat maßgebend: Die abzuführende Lohnsteuer wird dann auf das Jahr umgerechnet.
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Die Lohnsteuer-Anmeldung ist bei monatlichen Anmeldungen immer bis spätestens zum 10. des Monats NACH der Auszahlung des Lohns fällig.
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Bei Quartalsanmeldungen liegt die Fälligkeit auf dem 10. des auf das abgelaufene Quartal folgenden Monats. Bei Jahresanmeldungen ist es der 10. Januar des Folgejahres.
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Melden Sie Ihre Lohnsteuer monatlich an und zahlen Sie den Januar-Lohn beispielsweise am 30. Januar aus, so müssen Sie die Lohnsteuer bis zum 10. Februar anmelden und abführen.
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Zahlen Sie den Januar-Lohn erst am 2. Februar aus, melden Sie diese Lohnsteuer erst mit der Lohnsteuer-Anmeldung für den Monat Februar am 10. März an.
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Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Antworten finden Sie auch in unseren weiteren Filmen mit FIN!