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Einkommensteuervorauszahlung

Filme mit Fin: Einkommensteuervorauszahlung
In diesem Film erklärt Ihnen Fin, welche Vorteile Einkommensteuervorauszahlungen haben, wer diese leisten muss und was dabei zu beachten ist.

Hinweis: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zusätzlich keine weiteren Einkünfte erzielen, erhalten i. d. R. keine Vorauszahlungsbescheide, denn die Einkommensteuer wird direkt durch den Abzug vom Arbeitslohn, der sog. Lohnsteuer, erhoben. Bei verheirateten Paaren mit der Steuerklassenkombination 3/5 kann es jedoch auch zu einer Steuernachzahlung und dadurch zur Festsetzung von Vorauszahlungen kommen.

 

Nochmals zum nachlesen

Diese Folge: Einkommensteuervorauszahlung

Sie haben Post von Ihrem Finanzamt bekommen? Einkommen­steuer­vorauszahlung.

Zahlung klingt ja erstmal nicht nach einem Grund zur Freude.

Aber keine Sorge: Die Einkommensteuervorauszahlung dient Ihrer Entlastung.

Denn: Durch die Vorauszahlungen müssen Sie nicht die gesamte Einkommensteuer eines Jahres auf einmal zahlen...

...sondern kleinere Summen, gleichmäßig über das Jahr verteilt. So gibt’s keine bösen Überraschungen nach Abschluss des Jahres.

Die Vorauszahlungen sind jedes Quartal fällig:

Wie hoch die Vorauszahlungen sind: Das richtet sich in der Regel nach Ihrem Einkommen aus dem Vorjahr.

Die Vorauszahlungen berechnen sich also auf Grundlage der zuletzt eingereichten Einkommensteuererklärung. In Ihrem Vorauszahlungsbescheid steht, wie hoch Ihre Vorauszahlungen pro Quartal im weiteren Verlauf des Jahres sein werden.

Wenn bisher noch keine Einkommensteuer- veranlagung bei Ihnen durchgeführt worden ist, wie z. B. bei der Neugründung eines Unternehmens, werden die Vorauszahlungen auf Grundlage Ihrer voraussichtlichen Einkünfte bestimmt.

Diese werden bei Neuaufnahme vom zuständigen Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgefragt.

Der erhaltene Vorauszahlungsbescheid gilt dauerhaft bis Ihnen ein neuer Bescheid zugesandt wird. In der Regel erhalten Sie einen angepassten Vorauszahlungsbescheid zusammen mit Ihrem Einkommensteuerbescheid.

Denn erst zum Zeitpunkt der Steuerfestsetzung stehen die Einkünfte des Vorjahres endgültig fest.

Die Vorauszahlungen sind grundsätzlich über alle vier Quartale gleichmäßig verteilt.

Aber: Wie kann es dann passieren, dass Sie manchmal im ersten Quartal eine andere Summe zahlen als in den folgenden Quartalen?

Ganz einfach: Die Einkommensteuererklärung vom Vorjahr ist im ersten Quartal noch nicht abgeschlossen. Sobald aber der Bescheid vorliegt, wird dann auch die Höhe der Vorauszahlungen entsprechend angepasst.

Wann? Das hängt davon ab, wann Sie Ihre Steuererklärung vom Vorjahr einreichen und wann die Bearbeitung erfolgt.

Erhalten Sie Ihren Steuerbescheid nach dem 10. Dezember, kann es auch zu einer nachträglichen Vorauszahlung kommen, die zusätzlich zu den vier Quartalen festgesetzt wird: Zum Beispiel:

Wenn sich der Gewinn im Vorjahr als deutlich höher erweist, als erwartet.

Solche Nachzahlungen können Sie vermeiden, indem Sie eine Anpassung der Vorauszahlung beantragen:

Dies ist z. B. sinnvoll, wenn Ihr voraussichtlicher Gewinn deutlich höher ist, als vorab berechnet. Zum Beispiel bei einem Start-Up. Durch eine Anpassung werden Sie dann nicht von hohen Nachzahlungen überrascht.

Oder: Ist Ihr Gewinn etwas niedriger als ursprünglich für die Vorauszahlungen berechnet? Dann erhalten Sie zu viel gezahlte Vorauszahlungen automatisch mit dem Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres zurück. Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist hier also nicht nötig.

Anpassungen beantragen Sie per ELSTER: Mindestens zwei Monate vor der nächsten Vorauszahlung.

Passt alles? Dann erledigen Sie Ihre Vorauszahlungen am bequemsten per SEPA- Mandat. So sparen Sie sich mögliche Mahngebühren – denn eine Zahlungserinnerung gibt es nicht.

Die Vorauszahlungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen – sie werden automatisch erfasst.

Aber wen betreffen die Vorauszahlungen überhaupt?

Alle natürlichen Personen bei einer verbleibenden Zahllast von mehr als 400 € im Vorjahr.

Sie erhalten also z. B. einen Vorauszahlungsbescheid, wenn Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielen, aus einer selbständigen Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft.

Oder: Sie beziehen Einkünfte als Mitunternehmer. Zum Beispiel bei einer GbR, OHG oder KG.

Oder: Sie erhalten Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung.

Oder beziehen Sie eine Rente? Und führten Ihre Einkünfte im Vorjahr zu einer verbleibenden Zahllast von mehr als 400 €? Auch dann sind Vorauszahlungen fällig.

Übrigens: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zusätzlich keine weiteren Einkünfte erzielen, erhalten i. d. R. keine Vorauszahlungsbescheide, denn die Einkommensteuer wird direkt durch den Abzug vom Arbeitslohn, der sog. Lohnsteuer, erhoben. Bei verheirateten Paaren mit der Steuerklassenkombination 3/5 kann es jedoch auch zu einer Steuernachzahlung und dadurch zur Festsetzung von Vorauszahlungen kommen. 

Noch Fragen? Hier finden Sie weitere Infos und noch mehr Filme mit FIN.

 

 

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