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Praktikum
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Praktikum in der Finanzverwaltung

Wie arbeitet unsere Finanzverwaltung? Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es im Innen- oder Außendienst? Im Finanzamt in der Nähe gibt’s die Antworten! Wir bieten Schnuppertage, Kurzpraktika, Schülerpraktika, Berufsfelderkundungen und auch Praktika für Studierende der Rechtswissenschaften an.

 

Praktika im Überblick

 

Schülerpraktikum

Was wir bieten

Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen bieten für Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum Abitur oder zur Fachhochschulreife Tagesschnupperpraktika oder zwei- bis dreiwöchige Schulpraktika an.

In einem Praktikum erfährst du zum Beispiel, warum man eine Steuererklärung machen muss und wie es dann mit der Erklärung im Finanzamt weitergeht.

Bewerbung

Deine Bewerbung für ein Praktikum kannst du direkt an dein Wunsch-Finanzamt oder an Ausbildung.Finanzamt@fv.nrw.de richten.
Die Adressen und Telefonnummern aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen findest du unter www.finanzamt.nrw.de. Wenn du dich für das Postfach Ausbildung.Finanzamt@fv.nrw.de entscheidest, gib bitte dein Wunsch-Finanzamt an.

Bitte gib in deiner Kurzbewerbung den möglichen Praktikumszeitraum sowie die gewünschte Dauer des Praktikums an und füge deiner Bewerbung das zuletzt erhaltene Zeugnis bei. Dein Wunsch-Finanzamt wird sich anschließend mit dir in Verbindung setzen.

 

Wir beteiligen uns am Übergangssystem Schule-Beruf in NRW im Rahmen des Projektes "Kein Abschluss ohne Anschluss" und möchten alle Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung unterstützen. Teste uns als mögliche Anschlussperspektive für deine Berufsausbildung oder ein duales Studium!

 

 

Bei uns kann grundsätzlich jeder ein Praktikum machen. Vom Schüler bis hin zum Studenten. Wir bieten Schnuppertage, Kurzpraktika, Schülerpraktika und Berufsfelderkundungen.
Wir freuen uns über alle, die Interesse haben, einen Einblick in unsere vielfältigen Tätigkeitsfelder zu erhalten!

Frauke B.

Ansprechperson für Praktika

 

Praktikum für Studierende der Rechtswissenschaften

Sie studieren Rechtswissenschaften und möchten in Nordrhein-Westfalen ihre praktische Studienzeit von sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde absolvieren? Dann kommen Sie zu uns in die Finanzverwaltung!

Was wir bieten

Sie erlangen bei uns einen Einblick in die Praxis der Finanzämter und können sich mit elementaren Begriffen der Verwaltung vertraut machen. Außerdem: Sie erhalten eine Vergütung in Höhe von 300 Euro monatlich.

Was wir voraussetzen

Einige Grundkenntnisse sollten vorhanden sein, bevor Sie die praktische Studienzeit absolvieren. Nur dann ist es möglich und sinnvoll, Ihnen Gelegenheit zu einer praktischen Mitarbeit in einem Finanzamt zu geben.
Wir definieren praktische Mitarbeit gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 JAG NRW. Demnach ist ein Praktikum nach dem 4. Semester sinnvoll. Bitte beachten Sie: Die Ableistung der praktischen Studienzeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.

Bewerbung

Wir kümmern uns darum, ein Finanzamt für Ihr Praktikum zu finden. Bitte bewerben Sie sich bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen per E-Mail: poststelle-5300@fv.nrw.de

Wir benötigen Ihre Angaben zum

  • gewünschten Praktikums-Zeitraum
  • Wunschfinanzamt (gegebenenfalls Alternativen angeben)

Wir benötigen zudem folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Studienbescheinigung

Kontakt

Cathrin Reichstein
Tel. 0221 9778-2650
poststelle-5300@fv.nrw.de
OFD NRW - Dienstsitz Köln

 

FAQ – Schülerpraktikum oder Praktikum für Studierende der Rechtswissenschaften

Wen frage ich, wenn ich als Schülerin oder Schüler ein Praktikum im Finanzamt machen möchte?
Bitte wende dich direkt an das von dir bevorzugte Finanzamt und erkundige dich bei der bzw. dem Praktikumsbeauftragten. Eine Liste aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen findest du hier: www.finanzamt.nrw.de.
Wo kann ich überall ein Praktikum machen?
Praktika sind bei uns in jedem Finanzamt in Nordrhein-Westfalen möglich. Eine Liste aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen findest du hier: www.finanzamt.nrw.de.
Kann ich auch ein Praktikum in der Oberfinanzdirektion oder im Ministerium der Finanzen absolvieren?
Wir bieten aktuell nur Praktika in Finanzämtern an.
Muss ich mich zu einem bestimmten Zeitpunkt bewerben? 
Eine Bewerbung für Schülerpraktikantinnen und -praktikanten ist jederzeit möglich. Jurapraktikantinnen und -praktikanten bewerben sich am besten 6-8 Monate vor Beginn ihres Wunschzeitraums. 
Wie lange dauert ein Praktikum? 

Das ist unterschiedlich. In der Regel sind Schülerpraktika für einen Zeitraum zwischen 1 und 3 Wochen und Jurapraktika meist 6 Wochen vorgesehen.

Wie läuft ein Praktikum ab?

Das entscheidet das jeweilige Finanzamt. Die Praktikumsbeauftragten werden den Ablauf mit dir besprechen.

Erhalte ich eine Praktikumsbescheinigung?

Ja – wenn du es möchtest, können wir dir eine Praktikumsbescheinigung ausstellen.

Ich bin weder Schülerin/Schüler noch Studierende/r, kann ich trotzdem ein Praktikum in der Finanzverwaltung absolvieren?
Leider können wir Ihnen in diesem Fall kein Praktikum anbieten, denn unsere Kapazitäten sind begrenzt. Wir betreuen Jurastudierende und deren Pflichtpraktika sowie Referendariate und haben deshalb keine weiteren Möglichkeiten für weitere Praktika.

Verwaltungs- oder Wahlstation im Rahmen des Referendariates

Sie sind Rechtsreferendarin bzw. Rechtsreferendar und haben Interesse am Steuerrecht und seiner Anwendung in der Praxis? Dann sind Sie bei uns richtig! Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten, damit Sie unsere spannenden und abwechslungsreichen Tätigkeitsfelder kennenlernen können.

Was wir bieten

  • arbeiten Sie eng mit den Beschäftigten eines Finanzamtes zusammen,
  • erarbeiten Sie u.a. Stellungnahmen zu Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren,
  • beobachten und werten Sie aktuelle Rechtsprechung aus,
  • haben Sie ggf. die Möglichkeit, Außendiensttätigkeiten kennenzulernen,
  • erhalten Sie Einblicke in die Arbeitsabläufe eines Finanzamtes und
  • erhalten Sie die Gelegenheit, aktiv an finanzamtsinternen Besprechungen teilzunehmen
Während des Rechtsreferendariats werden Sie mit vielen juristischen Sachverhalten konfrontiert. Im Vordergrund steht dabei das Steuerrecht, aber auch strafrechtliche Themenstellungen, verfahrensrechtliche Fragen und die Personalführung.
Weiterhin:
Die Betreuung im Finanzamt erfolgt durch eine Beamtin bzw. einen Beamten der Laufbahngruppe 2.2 mit der Befähigung zum Richteramt und ausreichender Berufserfahrung. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten zum Abschluss ihrer Ausbildung beim Finanzamt ein qualifiziertes Zeugnis mit Note (§§ 46,17 JAG NRW).

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein- Westfalen per E-Mail poststelle-5300@fv.nrw.de

Wir benötigen Ihre Angaben zum

  • gewünschten Praktikums-Zeitraum
  • Wunschfinanzamt (gegebenenfalls Alternativen angeben)

Wir benötigen zudem folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung
  • ggf. Praktikumsbescheinigungen

 

Die Oberfinanzdirektion übernimmt die Koordination mit Ihren gewünschten Finanzämtern und erteilt Ihnen eine Rückmeldung, ob und wann Sie Ihr Referendariat in der Finanzverwaltung antreten können.  Anschließend können Sie unter Vorlage der Einverständniserklärung bei dem für Ihre Ausbildung zuständigen Gericht (Stammdienststelle) die Zuweisung an das Finanzamt beantragen.

Kontakt

Stephanie Stellmach
Tel. 0221 9778-2042
poststelle-5300@fv.nrw.de
OFD NRW - Dienstsitz Köln

FAQ - Verwaltungs- oder Wahlstation im Rahmen des Referendariates:

Kann ich auch im Ministerium der Finanzen oder in der Oberfinanzdirektion meine Verwaltungs- oder Wahlstation ableisten?
Sie können Ihre Verwaltungs- oder Wahlstation in über 120 Festsetzungs- und Funktionsfinanzämtern in Nordrhein-Westfalen ableisten – hingegen nicht im Ministerium der Finanzen oder in der Oberfinanzdirektion.  Eine Liste aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: www.finanzamt.nrw.de.
Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Bewerbung erhalte?
Sie erhalten in der Regel nach 3 bis 4 Wochen eine Rückmeldung, ob eine Betreuung möglich ist oder nicht. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.
Wie gestaltet sich der Ablauf der Verwaltungs- oder Wahlstation in der Finanzverwaltung?

Wenn Sie uns als Station wählen, geben wir Ihnen Gelegenheit zur Anwendung, Vertiefung und/oder Ergänzung Ihrer verwaltungs- bzw. steuerrechtlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Wir beziehen Sie ein - in den Aufgabenbereich der Dienststellenleitung, der übrigen Führungskräfte sowie der weiteren allgemeinen Geschäftsabläufe eines Finanzamts.

Nach kurzer Einarbeitungszeit werden Sie in einem abgrenzbaren und überschaubaren Teilbereich mindestens drei Entscheidungen (z.B. Steuerbescheid, Einspruchsentscheidung) bis zur Unterschriftsreife selbständig vorbereiten. Hierbei achten wir darauf, dass Ihnen neben laufenden Verwaltungsangelegenheiten auch Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung übertragen werden, deren Bearbeitung anspruchsvollere und umfangreichere Vorbereitungen erfordern.

Erhalte ich eine Vergütung für das Referendariat?

Nein, eine gesonderte Vergütung wird für das Referendariat in der Finanzverwaltung NRW nicht gezahlt.

Hat das Referendariat positive Auswirkungen auf eine spätere Bewerbung in der Finanzverwaltung?
Grundsätzlich nehmen Bewerberinnen und Bewerber, die ein Referendariat in der Finanzverwaltung NRW absolviert haben, genauso wie alle anderen am Auswahlverfahren für den Berufseinstieg als Führungskraft teil. Unmittelbare Vorteile oder eine Art Bonus gibt es also nicht.