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Finanzamt
Praktikum

Praktikum im Finanzamt

Reinschauen.
Mitdenken.
Entscheiden.

Wie arbeitet ein Finanzamt? Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es im Innen- und Außendienst? Wir bieten Schnuppertage, Kurzpraktika, Schülerpraktika, Berufsfelderkundungen und auch Praktika für Studierende der Rechtswissenschaften an.

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Vielfältige Einblicke

Schülerpraktikum, Praktikum im Jura-Studium, Wahlstation im Referendariat

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Finanzämter in NRW
Praktikum wohnortnah möglich

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Jederzeit

Bewerbung möglich
Kein fixer Stichtag

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Bescheinigung

AUF WUNSCH
Referendariat: Zeugnis mit Note

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Bewerbung

Direkt an dein Wunsch-Finanzamt oder die Oberfinanzdirektion

Praxis erleben. Perspektiven entdecken.

Ob Berufsorientierung, Studium oder juristische Ausbildung: Unsere Praktikumsangebote eröffnen dir vielfältige Einblicke in die Arbeit der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Dabei lernst du Menschen, Aufgaben und Arbeitsabläufe aus der Praxis kennen.

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Graduation Cap

Schülerpraktikum

Schnuppertag oder zwei-bis dreiwöchiges Schulpraktikum. Für alle auf dem Weg zum Abitur oder zur Fachhochschulreife.

 

Für Schüler
1 Tag bis 3 Wochen
Kein Vergütungsanspruch
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Praktische Studienzeit

Sechswöchiges Pflichtpraktikum nach dem 4. Semester. Mit Vergütung und direktem Einblick in Verwaltungspraxis.

 

Für Jurastudierende
6 Wochen
300 € / Monat
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Verwaltungs- oder Wahlstation

Steuerrecht in der Praxis. Selbständige Vorbereitung von Entscheidungen, qualifiziertes Zeugnis mit Note.

 

Für Rechtsreferendare
Zeugnis mit Note (§§ 46, 17 JAG NRW)
Keine gesonderte Vergütung
Praktikum

Weitere informationen

 

Was wir bieten:

Alle Finanzämter in Nordrhein-Westfalen bieten Schülern Tagesschnupperpraktika oder zwei- bis dreiwöchige Schulpraktika an. In einem Praktikum erfährst du, warum man eine Steuererklärung machen muss und wie es damit im Finanzamt weitergeht.

Bewerbung:

Deine Bewerbung richtest du direkt an dein Wunsch-Finanzamt oder an Ausbildung.Finanzamt@fv.nrw.de. Gib deinen Wunschzeitraum, die gewünschte Dauer und dein Wunsch-Finanzamt an und leg dein letztes Zeugnis bei. Das Finanzamt meldet sich anschließend bei dir.

Die Adressen und Telefonnummern aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen findest du unter www.finanzamt.nrw.de

"Kein Abschluss ohne Anschluss"- Projekt:

Wir beteiligen uns am Übergangssystem Schule-Beruf in NRW im Rahmen des Projektes "Kein Abschluss ohne Anschluss" und möchten alle Schülerinnen und Schüler frühzeitig bei der Berufs- und Studienorientierung unterstützen. Teste uns als mögliche Anschlussperspektive für deine Berufsausbildung oder ein duales Studium!

Was wir bieten:

Du erlangst Einblicke in die Praxis der Finanzämter und kannst dich mit elementaren Verwaltungsbegriffen vertraut machen. Du erhältst eine Vergütung von 300 Euro monatlich. 

Was wir voraussetzen:

Einige Grundkenntnisse sollten vorhanden sein, bevor du die praktische Studienzeit beginnst. Wir definieren praktische Mitarbeit gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 JAG NRW. Ein Praktikum nach dem 4. Semester ist sinnvoll. Die Ableistung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.

Bewerbung:

Bitte bewirb dich bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen per E-Mail an poststelle-5300@fv.nrw.de mit deinem gewünschten Zeitraum, Wunschfinanzamt, Lebenslauf und Studienbescheinigung. Eine Bewerbung 6–8 Monate vor dem Wunschzeitraum wird empfohlen. Wir kümmern uns darum, ein Finanzamt für dein Praktikum zu finden.

Was wir bieten:

Du arbeitest eng mit den Beschäftigten eines Finanzamts zusammen. Im Vordergrund steht Steuerrecht, aber auch strafrechtliche Themenstellungen, verfahrensrechtliche Fragen und Personalführung. Nach kurzer Einarbeitungszeit bereitest du dich in einem überschaubaren Teilbereich mindestens drei Entscheidungen bis zur Unterschriftsreife selbstständig vor.

Die Betreuung übernimmt ein Beamter der Laufbahngruppe 2.2 mit Befähigung zum Richteramt. Du erhältst ein qualifiziertes Zeugnis mit Note gemäß §§ 46, 17 JAG NRW.

Bewerbung:

Bitte bewirb dich bei der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen per E-Mail an poststelle-5300@fv.nrw.de mit deinem gewünschten Zeitraum, Wunschfinanzamt, Lebenslauf, Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung und ggf. Praktikumsbescheinigungen. Die Oberfinanzdirektion übernimmt die Koordination mit deinen gewünschten Finanzämtern und erteilt dir eine Rückmeldung, ob und wann du dein Referendariat in der Finanzverwaltung antreten kannst.  Anschließend kannst du unter Vorlage der Einverständniserklärung bei dem für deine Ausbildung zuständigen Gericht (Stammdienststelle) die Zuweisung an das Finanzamt beantragen.

Was andere sagen

Echte Einblicke von Menschen, die bereits bei der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen arbeiten.

Frauke B.

Bei uns kann grundsätzlich jeder ein Praktikum machen. Vom Schüler bis hin zum Studenten. Wir bieten Schnuppertage, Kurzpraktika, Schülerpraktika und Berufsfelderkundungen.
Wir freuen uns über alle, die Interesse haben, einen Einblick in unsere vielfältigen Tätigkeitsfelder zu erhalten!

Frauke B.
Ansprechperson für Praktika

Häufige Fragen –
Schüler- und Jura-Praktikum

Bitte wende dich direkt an das von dir bevorzugte Finanzamt und erkundige dich bei der bzw. dem Praktikumsbeauftragten. Eine Liste aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen findest du hier: www.finanzamt.nrw.de.

Praktika sind bei uns in jedem Finanzamt in Nordrhein-Westfalen möglich. Eine Liste aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen findest du hier: www.finanzamt.nrw.de.

Wir bieten aktuell nur Praktika in Finanzämtern an.

Eine Bewerbung für Schülerpraktikantinnen und -praktikanten ist jederzeit möglich. Jurapraktikantinnen und -praktikanten bewerben sich am besten 6-8 Monate vor Beginn ihres Wunschzeitraums. 

Das ist unterschiedlich. In der Regel sind Schülerpraktika für einen Zeitraum zwischen 1 und 3 Wochen und Jurapraktika meist 6 Wochen vorgesehen.

Das entscheidet das jeweilige Finanzamt. Die Praktikumsbeauftragten werden den Ablauf mit dir besprechen.

Ja – wenn du es möchtest, können wir dir eine Praktikumsbescheinigung ausstellen.

Leider können wir dir in diesem Fall kein Praktikum anbieten, denn unsere Kapazitäten sind begrenzt. Wir betreuen Jurastudierende und deren Pflichtpraktika sowie Referendariate und haben deshalb keine weiteren Möglichkeiten für weitere Praktika.

Häufige Fragen – Verwaltungs- oder Wahlstation

Du kannst deine Verwaltungs- oder Wahlstation in über 120 Festsetzungs- und Funktionsfinanzämtern in Nordrhein-Westfalen ableisten – hingegen nicht im Ministerium der Finanzen oder in der Oberfinanzdirektion.  Eine Liste aller Finanzämter in Nordrhein-Westfalen findest du hier: www.finanzamt.nrw.de.

Du erhältst in der Regel nach 3 bis 4 Wochen eine Rückmeldung, ob eine Betreuung möglich ist oder nicht. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt.

Wenn du uns als Station wählst, geben wir dir Gelegenheit zur Anwendung, Vertiefung und/oder Ergänzung deiner verwaltungs- bzw. steuerrechtlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Wir beziehen dich ein - in den Aufgabenbereich der Dienststellenleitung, der übrigen Führungskräfte sowie der weiteren allgemeinen Geschäftsabläufe eines Finanzamts.

Nach kurzer Einarbeitungszeit wirst du in einem abgrenzbaren und überschaubaren Teilbereich mindestens drei Entscheidungen (z.B. Steuerbescheid, Einspruchsentscheidung) bis zur Unterschriftsreife selbständig vorbereiten. Hierbei achten wir darauf, dass du neben laufenden Verwaltungsangelegenheiten auch Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung übertragen werden, deren Bearbeitung anspruchsvollere und umfangreichere Vorbereitungen erfordern.

Nein, eine gesonderte Vergütung wird für das Referendariat in der Finanzverwaltung NRW nicht gezahlt.

Grundsätzlich nehmen Bewerberinnen und Bewerber, die ein Referendariat in der Finanzverwaltung NRW absolviert haben, genauso wie alle anderen am Auswahlverfahren für den Berufseinstieg als Führungskraft teil. Unmittelbare Vorteile oder eine Art Bonus gibt es also nicht.

Wir sind für dich da

Schreib uns oder ruf uns an – wir helfen dir gerne weiter!