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Filme mit Fin: Unternehmensgründung.

Fin erklärt Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern, wie sie ihren Betrieb anmelden und welche Steuern sie kennen müssen. Was ist der Unterschied zwischen einem Gewerbe und einer selbstständigen Tätigkeit? Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2021 müssen die Umsatzsteuervoranmeldungen bei Neugründungsfällen nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich abgegeben werden. Weitere Infos finden Sie hier

Links in diesem Video:

 

Nochmals zum nachlesen

Diese Folge:
Unternehmensgründung
Wie Sie sich anmelden und welche Steuern Sie beachten müssen.

Sie möchten sich selbstständig machen? Los geht's!

Damit von Anfang an alles gut gelingt, kommen hier ein paar Tipps:

Erstens: Bevor es richtig losgeht, müssen Sie Ihren Betrieb anmelden.

Wie und wo? Das hängt davon ab, ob Sie sich als Gewerbetreibende bzw. Gewerbebetreibender oder als Freiberuflerin bzw. Freiberufler selbstständig machen.

Gewerbebetriebe sind zum Beispiel Handels-, Industrie- oder Handwerksbetriebe. Melden Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass beim zuständigen Gewerbe-, beziehungsweise Ordnungsamt an. Das geht auch elektronisch.

Automatisch werden dann andere Stellen, auch Ihr Finanzamt, über Ihre Anmeldung informiert.

Oder möchten Sie sich in einem freien Beruf selbstständig machen? Dazu zählen zum Beispiel:

Ärztinnen, Ärzte, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten, Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Steuerberater, Journalistinnen, Journalisten, künstlerische oder erzieherische Tätigkeiten.

Melden Sie Ihre Existenzgründung bei Ihrem Finanzamt an.

Zweiter Schritt: Registrieren Sie sich bei ELSTER und übermitteln Sie Ihrem Finanzamt elektronisch den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit".

Hilfe beim Ausfüllen finden Sie hier.

Die Steuernummer erhalten Sie dann von der Neuaufnahmestelle Ihres Finanzamts.

Aller guten Dinge sind drei: Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, können Sie ab sofort über ELSTER Ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Aber welche Steuern sind relevant für Existenzgründerinnen und Existenzgründer?

Folgende Steuerarten sollten Sie kennen:
Zum einen Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Ihre Steuererklärung dafür reichen Sie jährlich ein, daraus berechnet sich dann in der Regel eine vierteljährliche Vorauszahlung.

Zum anderen: Umsatzsteuer. Diese führen Sie in der Regel monatlich ab, dafür müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

Gewerbesteuer: Falls Sie ein Gewerbe betreiben, führen Sie vierteljährlich eine Vorauszahlung an Ihre Stadt oder Gemeinde ab.

Und Lohnsteuer: zahlen Sie, wenn Sie Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen.

Wichtig sind auch Ihre Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer, gegebenenfalls für die Gewerbesteuer und Ihre Gewinnermittlung. Dafür haben Sie mindestens bis zum 31.07. des nachfolgenden Jahres Zeit.

Alles klar? Dann viel Erfolg mit Ihrem neuen Unternehmen und gute Gewinne! Weitere Informationen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer lesen Sie auf unseren Webseiten:

Hilfe zu ELSTER finden Sie hier.

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