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Mitarbeiter Führungskräfte

Führungskräfte für die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

Sie suchen eine sinnvolle Tätigkeit mit Eigenverantwortung und Aufstiegschancen? Ihnen gefällt die Arbeit in einer modernen Verwaltung mit sehr gutem Arbeitsklima, netten Kolleginnen und Kollegen und einer ausgeglichenen Law-Life-Balance? Dann bewerben Sie sich bei uns als Juristin oder Jurist bzw. als Verwaltungsassessorin oder Verwaltungsassessor – wir freuen uns auf Sie!

Einstieg als Führungskraft im Überblick

Bewerbungs­voraussetzungen
Volljuristin bzw. Volljurist oder Verwaltungsassessorin bzw. Verwaltungsassessor und grundsätzlich nicht älter als 42 Jahre. 
Einstellungs­voraussetzungen
Ggf. Bestehen des kognitiven Testverfahrens (Voraussetzung bei einem ausreichenden zweiten Staatsexamen) und des Auswahlverfahrens (Management-Select-Verfahren)
Beginn
jederzeit
Einweisungszeit (prüfungsfrei)
12 Monate (ggf. verlängert bei Teilzeit), davon 3 Monate Theorie und 9 Monate Praxis 
Einstiegsgehalt
ca. 3.780,– Euro netto (Besoldungsgruppe A 13, ledig, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Steuerklasse I)
Berufschancen
Mit Dienstantritt Verbeamtung auf Probe und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit, vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten. Dreimonatiger Einsatz in der Oberfinanzdirektion oder im Ministerium der Finanzen
Bewerbung

Was wir bieten 

  • 12-monatige Einweisungszeit mit steuerrechtlichen Fachlehrgängen – prüfungsfrei und bei voller Vergütung
  • Begleitung durch eine persönliche Mentorin bzw. einen persönlichen Mentor während der Einweisungszeit
  • Danach: Einsatz als Führungskraft in einem Finanzamt
  • Netto Einstiegsgehalt von ca. 3.780,– Euro (Besoldungsgruppe A 13)
  • Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit

 

Bevor ich in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen angefangen habe, hätte ich niemals gedacht, dass man in der Verwaltung so viele Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten hat.

Corinna K.

Führungskraft im Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Was wir voraussetzen

Sie sollten aktiv Entwicklungsprozesse in Ihrem Aufgabenbereich gestalten können, gerne im Team arbeiten und sich für das Steuerrecht interessieren – steuerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Darüber hinaus sind Sie Volljuristin bzw. Volljurist oder Verwaltungsassessorin bzw. Verwaltungsassessor und grundsätzlich nicht älter als 42 Jahre, interessiert am Steuerrecht und seiner Anwendung in der Praxis, teamfähig, aufgeschlossen gegenüber neuen Arbeitsmethoden und Sie verfügen über folgende Querschnittsqualifikationen:
  • Orientieren und Befähigen,

  • Kooperieren,

  • Kommunizieren,

  • Analysieren und Gestalten,

  • Entscheiden und Umsetzen sowie

  • Reflektieren und Anpassen.

  • Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.

Vorkenntnisse braucht man bei der Bewerbung nicht, denn man ist Teil eines Teams von hervorragend ausgebildeten Steuerfachleuten und eher im Einzelfall gefragt. Als Volljurist hat man andere Skills, die bei der Problemlösung hilfreich sind.

Christian B.

Referent an der Oberfinanzdirektion NRW

 

Einführungszeit – Ablauf im Überblick

In der prüfungsfreien, 12-monatigen Einführungszeit vermitteln wir Ihnen alle Fähigkeiten und Kenntnisse, die Sie benötigen. Die Einführungszeit besteht aus einer praktischen Einweisung im Finanzamt und ergänzenden Studien von drei Mal einem Monat an der Bundesfinanzakademie.

Sie erleben die praktische Einweisung in Ihre Aufgaben als Führungskraft hauptsächlich bei einem Festsetzungsfinanzamt. Dort machen Sie sich mit den einzelnen Arbeitsbereichen, den Arbeitsabläufen und dem Zusammenwirken der einzelnen Stellen vertraut. Dabei stehen die praktischen Tätigkeiten als Sachgebietsleitung im Vordergrund.

Praktische Einweisung:

Sie erleben die praktische Einweisung in Ihre Aufgaben als Führungskraft hauptsächlich bei einem Festsetzungsfinanzamt. Dort machen Sie sich mit den einzelnen Arbeitsbereichen, den Arbeitsabläufen und dem Zusammenwirken der einzelnen Stellen vertraut. Dabei stehen die praktischen Tätigkeiten als Sachgebietsleitung im Vordergrund.

Theoretische Einweisung:

Ein Grundinteresse vorausgesetzt, erwerben Sie bei uns alle Kenntnisse, die Sie brauchen: In drei Studienabschnitten (sog. A-, B- und C-Lehrgänge) vermitteln wie Ihnen neben der Fachkompetenz die methodische, soziale, wirtschaftliche und internationale Kompetenz für einen erfolgreichen Start als Führungskraft in der Finanzverwaltung. Die besagten Studienabschnitte finden seit 2022 als Blended Learning-Lehrgänge statt. Das heißt, dass verschiedene Blöcke virtuell stattfinden werden und andere wiederum in Präsenz an der Bundesfinanzakademie (BFA) in Brühl und Berlin. Diese Blöcke dauern jeweils 1-2 Wochen.

 

 

Ich habe die Finanzverwaltung mitsamt ihren Persönlichkeiten als moderne Verwaltung kennengelernt, die sich immer weiter verjüngt, professionalisiert, digitalisiert und dabei immer den Menschen im Fokus hat!

Maximilian P.

Referent im Ministerium der Finanzen

 

Perspektiven

Die Finanzverwaltung bietet Ihnen viele Möglichkeiten, eine Tätigkeit auszuüben, die Ihnen Freude macht und Sie weiterbringt. Sie starten in der Regel als Sachgebietsleiterin oder -leiter in einem Festsetzungsfinanzamt und übernehmen Führungsfunktionen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten.

Gehen Sie Ihren individuellen Karriereweg in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen! Ihre möglichen Stationen und Ziele könnten sein:
  • Führungskraft in einem Finanzamt

    Ihr Fokus: Personalführung und Erarbeitung von Fachthemen

  • Dozentin bzw. Dozent an der Hochschule für Finanzen

    Ihr Fokus: Steuerrechtliche Wissensvermittlung

  • Referentin bzw. Referent in der Oberfinanzdirektion

    Ihr Fokus: Personalführung und Ausarbeitung fachlicher Themen

  • Referentin bzw. Referent im Ministerium der Finanzen

    Ihr Fokus: Ausarbeitung fachlicher Themen und Fragestellungen auf ministerieller Ebene

  • Führungskraft bei einer Oberbehörde

    Ihr Fokus: Personalführung und Erarbeitung von Fachthemen

     

Das Spektrum an unterschiedlichen Tätigkeiten innerhalb der Finanzverwaltung ist unheimlich groß. Dabei gibt es auch Tätigkeitsfelder, die man auf den ersten Blick nicht vermuten würde. Es geht nicht nur um den Bereich Steuerrecht. Es gibt auch Stellen, bei denen Strafrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht oder Vergaberecht an der Tagesordnung sind. Diese Stellenvielfalt macht aus meiner Sicht die Finanzverwaltung zu einem attraktiven Arbeitgeber.

Henning N.

Jurist in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf 

 

Führungsleitbild

Die im folgenden beschriebenen Dimensionen fördern Führungskräfte

  • durch die eigene Vorbildlichkeit und Glaubwürdigkeit Einfluss zu nehmen,
  • durch klare Ziele und Visionen zu motivieren,
  • Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit bei anderen zu fördern,
  • individuelle Wertschätzung zu leben und
  • die Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken.
Unser Leitbild:

1)    Aufmerksamkeit und individuelle Zuwendung
Als Führungskräfte gestalten wir tragfähige und vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen. Dabei legen wir großen Wert auf ein wertschätzendes Miteinander. Dies bringen wir zum Ausdruck, indem wir einen persönlichen Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufbauen und Interesse an den Menschen zeigen (z.B. melden wir uns bei guten Arbeitsergebnissen persönlich und geben Feedback).
Um sowohl Über- als auch Unterforderungen zu vermeiden, sind wir aufmerksam für individuelle Stärken und Schwächen als auch Interessenlagen unserer Beschäftigten. Beim Auftreten von Problemlagen wägen wir ab, Mut und Motivation zur Selbsthilfe zu unterstützen oder im Fall von Handlungsbedarf selbst aktiv zu werden (z.B. Konfliktlösungen herbeizuführen). In besonderen Belastungssituationen unserer Beschäftigten reagieren wir selbst angemessen empathisch und reflektieren dabei auch selbstkritisch unsere eigenen Reaktionen und Gefühle.

2)    Fördern und Entwickeln
Wir schaffen im Rahmen unserer Möglichkeiten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bestmöglichen Voraussetzungen zur Befähigung der Aufgabenerledigungen.
Dies setzt voraus, individuelle Potenziale zu kennen und angemessen fordernde Aufgaben zu vergeben. Beschäftigte sollen erleben, dass sie ihre persönlichen Fähigkeiten einbringen können und Erfolgserlebnisse bei der Aufgabenerledigung haben.
Wir fördern die berufliche und persönliche Entwicklung durch entsprechende Stärkung fachbezogener Kompetenzen. Hierzu führen wir regelmäßige Berufliche Entwicklungsberatungen durch. Wir vermitteln Vertrauen in Fähigkeiten und übertragen Verantwortung angemessen, um selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten zu fördern. Wenn wir in die Aufgabenerledigung konkret eingreifen, dann regen wir gezielt dazu an, neue Wege zu denken und Bewährtes zu hinterfragen.

3)    Kommunikation
Wir schaffen Strukturen für eine offene Kommunikation im persönlichen Kontakt, die das Geben und Nehmen von bestätigendem und kritischem Feedback ermöglicht. Gutes Zuhören ist dabei grundlegend. Die Informationsflüsse gestalten wir in unseren Zuständigkeitsbereichen so, dass Transparenz zu Entscheidungen als auch der Sinn von Aufgaben oder Neuerung verständlich wird.
Unsere Kommunikation hat Klarheit und Orientierung zum Ziel. 

4)    Aufgaben und Abläufe
Zur Erreichung der Ziele vergeben wir Aufgaben in koordinierten Abläufen. Die aktuelle Auslastung im eigenen Bereich haben wir dabei stets im Blick. Wir vermeiden Überforderungen (in Bezug auf Menge und auf Können) und streben eine gleichmäßige und faire Belastung unter angemessenen Rahmenbedingungen an (z.B. setzen wir uns für realistische Bearbeitungszeiträume ein). Dabei sind Arbeitsaufträge ausreichend konkret formuliert. Im Umgang mit unserer eigenen Auslastung sind wir uns unserer Vorbildrolle bewusst und beachten unsere eigene Fürsorge.

5)    Kollegialität und Miteinander
Wir gehen als Vorbild voran, wenn es um die gegenseitige Unterstützung und kooperative Zusammenarbeit geht. Für andere schaffen wir die Rahmenbedingungen, damit sich Netzwerke bilden können und Raum für Zusammenarbeit besteht. Bei der Aufgabenverteilung beachten wir nach Möglichkeit kooperatives Arbeiten.
Für die Förderung eines respektvollen Umgangs und eines freundlichen Klimas sind wir ein gutes Vorbild. Dazu ermöglichen wir auch soziale Angebote zum Miteinander und Teamgeist, um den Teamgedanken zu fördern.
In unseren Teams wecken wir Verständnis und Akzeptanz für unterschiedliche Leistungsfähigkeiten und agieren dabei bewusst im Spannungsfeld individueller Lösungen und der Teaminteressen aller.

6)    Leistungsorientierung
Wir verfügen über hervorragendes arbeitsrelevantes Wissen und setzen dieses zur bestmöglichen Erfüllung unserer Aufgaben ein. Wir aktualisieren unser Wissen kontinuierlich durch berufliche Weiterbildungen und Entwicklung.
Wir zeigen selbst Einsatz- und Leistungsbereitschaft und fordern Gleiches auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, indem wir offen zeigen, dass wir viel von ihnen erwarten. Wir spornen Beschäftigte zu hohen Leistungen an und loben diese aktiv, wenn Erfolge erzielt wurden.

7)    Verantwortungsübernahme
Wir sind uns der Verantwortung und der Vorbildrolle als Führungskraft bewusst. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermitteln wir Verlässlichkeit und Loyalität, indem wir klare Standpunkte beziehen und uns an getroffene Absprachen auch halten.
Es gilt für uns, im Bedarfsfall schnell zu entscheiden und klare Prioritäten zu setzen. Initiativen werden von uns ergriffen sowie Aktionen und Projekte proaktiv vorangetrieben. Besonders in herausfordernden Situationen zeigen wir gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rückendeckung. Wenn unsere Ziele nicht erreicht werden, reflektieren wir selbstkritisch, kommunizieren offen und erkundigen uns, was wir hätten besser machen können.

8)    Veränderungsbereitschaft
Uns ist bewusst, dass die Realisierung der Ziele und Aufgaben der gesamten Finanzverwaltung der eigenen Aufgabenerledigung und unseren eigenen Absichten übergeordnet ist. So denken wir für andere mit, auch bereichsübergreifend (z.B. auch im Austausch personeller Ressourcen) und geben unsere eigenen Positionen für übergeordnete Ziele oder Veränderungen auf.
Wir suchen selbst aktiv nach Verbesserungen für unseren Bereich. Neuerungen gegenüber geben wir uns offen, indem wir z.B. aufgeschlossen gegenüber anderen Meinungen und Vorgehensweisen sind. Wie nehmen andere Perspektiven ein und hinterfragen bewährte Standpunkte.
Wir vermitteln Zuversicht in Veränderungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, indem wir selbst neugierig sind, dazu anregen Dinge auszuprobieren und ein Klima schaffen, das zu kreativen Ideen ermutigt. Hierzu gestalten wir eine Atmosphäre der Sicherheit, auch auf die Gefahr hin, dass Fehler gemacht werden. Fehler verstehen wir als Verbesserungschance und Lernmöglichkeit.

9)    Begeisterungsfähigkeit
Wir kennen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren individuellen Motiven. Bei der Verteilung von Aufgaben als auch der Planung künftiger Aktionen oder Projekte berücksichtigten wir diese in Gesprächen. Dabei treten wir authentisch auf und zeigen Integrität.
Für den eigenen Arbeitsbereich haben wir ein klares Bild davon, wohin sich der Bereich bewegt. Gegenüber unseren Beschäftigten regen wir an, für diese Ziele gemeinsam zu arbeiten, indem wir z.B. über das „Warum“ des Arbeitsauftrags innerhalb der Finanzverwaltung mit ihnen sprechen. Zukunftsbilder werden von uns erstrebenswert vermittelt und mit ihren realistischen Erfolgsaussichten dargestellt.


 

Bewerbung – Ablauf im Überblick

Online-Bewerbung: 

Beim Online-Bewerbungsverfahren benötigen wir Ihre Angaben zu: 

  • Noten Staatsexamen

  • bisherige berufliche Stationen

  • Motivation

Sie können sich jederzeit unter: www.führungskraft-im-finanzamt.de bewerben. 

Ggf. Kognitives Testverfahren:
  • Zwei Teile von ca. 30 bzw. 40 Minuten,

  • Numerische und verbale kognitive Fähigkeiten

Den Test können Sie online absolvieren. Eine erfolgreiche Teilnahme ist bei einem ausreichenden zweiten juristischen Staatsexamen bzw. Assessorexamen die Voraussetzung für eine Einladung zum Management-Select-Verfahren. Bewerbende, die mindestens 6,50 Punkte (9 Punkte bei Verwaltungsassessoren) im zweiten Staatsexamen erreicht haben, durchlaufen diesen Test nicht. 

Management-Select-Verfahren:

Das Management-Select-Verfahren findet im Ministerium der Finanzen in Düsseldorf oder virtuell statt und dauert einen Tag. Wir laden in der Regel zwei bis drei Personen ein.

In den einzelnen Elementen des Auswahlverfahrens

  • einer Selbstpräsentation,

  • zwei Rollenspielen, die typische Gesprächssituationen einer Führungskraft in der Finanzverwaltung nachstellen, und

  • einem halbstrukturierten Interview

stellen Sie unter Beweis, ob Sie unser Führungskräfteteam gut ergänzen und über die erforderlichen Kompetenzen Orientieren und Befähigen, Kooperieren, Kommunizieren, Analysieren und Gestalten, Entscheiden und Umsetzen, Reflektieren und Anpassen verfügen.

Sie erhalten direkt im Anschluss ein detailliertes Feedback, in dem wir Ihnen das Ergebnis mitteilen.

Bei der Einstellung sollten Sie nicht älter als 42 Jahre sein. Ausnahmen sind möglich zum Beispiel bei

  • Vorliegen von Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten von nahen Angehörigen,

  • ehemaligen Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten

  • schwerbehinderten Menschen.

Eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Diese wird durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt festgestellt. Im Zeitpunkt der Einstellung muss eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. eines Staates mit einem EU-Rechtsabkommen vorliegen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

Eine Schwerbehinderung ist kein Hindernis. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten sind erwünscht.
Die beworbenen Stellen stehen Menschen jeglichen Geschlechts offen.

Das Assessment Center war durchaus anspruchsvoll und ist nicht zu unterschätzen. Es war jedoch durchweg fair gestaltet und man hatte nicht den Eindruck, bei der Bearbeitung der Aufgaben künstlich unter zusätzlichen Stress gestellt zu werden.

Fabian v.d.E.

Referent im Ministerium der Finanzen 

Kontakt

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an ‒ wir helfen gerne weiter!

Recruiting-Team
0211 4972-1716
fuehrungskraft@fv.nrw.de

 

Das Bewerbungsportal finden Sie unter: www.führungskraft-im-finanzamt.de
Weitere aktuelle Infos rund um die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erhalten Sie unter: www.finanzverwaltung.nrw.de

 

Downloads

Broschüre Führungskräfte für die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen

 

Ich würde anderen Juristinnen und Juristen empfehlen, hier zu arbeiten, weil sie neben einem sicheren Job, netten Kollegen und moderaten Arbeitszeiten im Vergleich zur freien Wirtschaft ein sehr breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten haben.

Pia G.

Führungskraft im Finanzamt Iserlohn 

FAQ – Führungskraft in der Finanzverwaltung 

Werde ich als Führungskraft verbeamtet?

Ja. Mit Dienstantritt werden Sie auf Probe verbeamtet. Nach Bestehen der Probezeit werden Sie in der Regel auf Lebenszeit verbeamtet.

Bekomme ich während der 12-monatigen Einführungszeit eine Vergütung?

Selbstverständlich! Wir zahlen Ihnen von Beginn an Ihr volles netto Einstiegsgehalt von ca. 3.780,– Euro (Besoldungsgruppe A 13 - Single, kinderlos, Steuerklasse I, Regelsatz Krankenversicherung).

Kann ich das Management-Select-Verfahren mehrfach absolvieren?

Ja. Sollten Sie von uns beim Auswahlverfahren keine Zusage erhalten, können Sie das Management-Select-Verfahren einmalig, frühestens nach drei Jahren, wiederholen. Vorher müssen Sie ggf. das kognitive Testverfahren erneut erfolgreich bestehen. Bewerberinnen und Bewerber, die mindestens 6,50 Punkte (9 Punkte bei Verwaltungsassessoren) im zweiten Staatsexamen erreicht haben, durchlaufen diesen Test nicht.

Wie sieht es in der Finanzverwaltung mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus?

Als moderne Verwaltung ist es für uns selbstverständlich, unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Wir bieten Ihnen eine flexible Arbeitsgestaltung, Homeoffice-Zeiten und Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung.