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Ich erkläre die Vereinsgründung

Filme mit Fin: Vereinsgründung

Hier geht Fin darauf ein, was Sie bei der Gründung eines Vereins beachten müssen und erklärt dabei z. B. wie Sie eine Satzung erstellen und was Sie dabei berücksichtigen sollten. Auch erklärt Fin, welche Voraussetzungen Ihr Verein erfüllen muss, um z. B. steuerbegünstigt zu sein.

 

Links in diesem Video:

 

Nochmals zum nachlesen

Diese Folge: Vereinsgründung

Sie wollen einen Verein gründen?
Gute Idee!

Dabei gibt es viel zu beachten. Das Wichtigste zuerst:
Als Erstes braucht Ihr Verein eine Satzung.

Eine Mustersatzung, die die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht notwendigen Formulierungen enthält, finden Sie in unserer Broschüre „Vereine & Steuern“.

Haben Sie nun einen Satzungsentwurf erstellt? Unser Tipp: Wenden Sie sich von Anfang an an die zuständige Stelle in Ihrem Finanzamt.

Also schon direkt, wenn Sie einen ersten Satzungsentwurf erstellt haben und noch vor der Abstimmung über die Satzung in der Mitgliederversammlung, vor dem Notartermin und der Anmeldung zum Vereinsregister.

Wichtige Infos rund um die Vereinsgründung finden Sie auch in der Broschüre „Der Verein“. Hier wird beispielsweise der Unterschied zwischen einem eingetragenen Verein – dem sogenannten e. V. – und dem nicht eingetragenen Verein erläutert.

Schon mit der Satzung zeigt sich, ob Ihr Verein steuerbegünstigt sein kann:

Dafür muss der Verein einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen. Den Zweck Ihres Vereins müssen Sie mit in die Satzung aufnehmen.

Gemeinnützig sind zum Beispiel Vereine aus dem Bereich Jugend- oder Altenhilfe, Erziehung, Kunst und Kultur oder Sport.

Mildtätig sind Vereine dann, wenn sie Menschen uneigennützig unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aus wirtschaftlichen Gründen hilfsbedürftig sind.

Vereine fördern kirchliche Zwecke, wenn sie Religionsgemeinschaften unterstützen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind, zum Beispiel katholische, evangelische oder verschiedene jüdische Gemeinden.

Für eine Steuerbegünstigung muss aus der Satzung außerdem Folgendes deutlich hervorgehen:

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
und
2. diese Zwecke werden durch bestimmte Maßnahmen verwirklicht.

3. Der Verein muss selbstlos tätig sein und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden und Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

5. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben begünstigen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
6. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke darf das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.

Das ging jetzt zu schnell? Kein Problem: Eine Mustersatzung finden Sie hier in unserer Broschüre „Vereine & Steuern“.

Kurze Tipps, was Sie alles bei der Gründung Ihres Vereins beachten müssen, lesen Sie auch auf unserer Internetseite in der Kachel "Vereine und Stiftungen"
Alle Links finden Sie auch in der Videobeschreibung.

Satzung erledigt? Das Finanzamt benötigt neben der Satzung noch das Gründungsprotokoll sowie den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen finden Sie bei Mein ELSTER.

An welches Finanzamt müssen Sie sich wenden? Das hängt davon ab, wo die Entscheidungen für die Geschäftsleitung Ihres Vereins getroffen werden.

Bei kleineren Vereinen wird dafür in der Regel der Wohnsitz der ersten Vorsitzenden bzw. des ersten Vorsitzenden angenommen. Zuständig ist dann also das Finanzamt im entsprechenden Bezirk.

Wenn die Satzung allen Bestimmungen entspricht, bescheinigt das Finanzamt Ihnen die Steuerbegünstigung durch einen Bescheid.

Umgangssprachlich sagt man auch die „Gemeinnützigkeit“.

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