Was ist eine Erhebungsstelle im Finanzamt?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erhebungsstellen sind für den gesamten Zahlungsverkehr verantwortlich. Die Erhebungsstelle gliedert sich in folgende Teilbereiche: Finanzkasse, Erlass und Stundung sowie Vollstreckung.
Sie kümmern sich unter anderem um Zahlungseingänge. Unterbleiben Zahlungen von Steuern, werden durch die Erhebungsstelle Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wie etwa eine Sachpfändung, die Kontopfändung oder die Zwangsversteigerung. Dabei wird einzelfallbezogen geprüft, ob beispielsweise die Voraussetzungen für eine Ratenzahlung oder einen Aufschub der Vollstreckung der offenen Steuerschuld vorliegen.
Unsere Liquiditätsprüferinnen und -prüfer ermitteln die vollständige Einkommens- und Vermögenslage von Steuerschuldnerinnen und -schuldnern. In Gesprächen und durch Prüfung der Unterlagen schätzen sie ein, ob das Unternehmen zukunftssicher aufgestellt ist und die Steuerschuld begleichen kann.