Was ist eine Erhebungsstelle im Finanzamt?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Erhebungsstellen sind für den gesamten Zahlungsverkehr verantwortlich. Die Erhebungsstelle gliedert sich in folgende Teilbereiche: Finanzkasse, Erlass und Stundung sowie Vollstreckung. Sie kümmern sich unter anderem um Zahlungseingänge. Unterbleiben Zahlungen von Steuern, werden durch die Erhebungsstelle Vollstreckungsmaßnahmen, wie z. B. eine Sachpfändung, die Kontopfändung oder die Zwangsversteigerung eingeleitet.
Des Weiteren erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine einzelfallbezogene Überprüfung, ob beispielsweise die Voraussetzungen für eine Ratenzahlung oder einen Aufschub der Vollstreckung der offenen Steuerschuld vorliegen.
Unsere Liquiditätsprüferinnen und -prüfer ermitteln die vollständige Einkommens- und Vermögenslage von Steuerschuldnerinnen und -schuldnern. Sie führen Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern und manchmal auch mit Steuerberatungen oder anderen Vertretungen. In den Gesprächen und durch Prüfung der Unterlagen erfahren sie, wie es um die Auftrags- und Liquiditätslage steht. So können sie einschätzen, ob die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner bzw. das Unternehmen zukunftssicher aufgestellt ist und die Steuerschuld begleichen kann.
Die Erhebung ist quasi die Kasse des Finanzamts. Wir kümmern uns um alles, was mit Zahlungen zu tun hat.
Frauke B.
Mitarbeiterin in der Erhebung
Die Erhebungsstelle ist für die Finanzverwaltung sehr wichtig, da hier die Steuern vereinnahmt werden, die durch die Finanzämter festgesetzt werden. Bei uns erleben wir natürlich auch viele Schicksale. Ich muss jeden Einzelfall betrachten, aber auch immer im Auge behalten, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichbehandelt werden. Teilweise würden ohne den im Vollstreckungsverfahren erzeugten Druck die festgesetzten Steuern nicht realisiert werden können. Dies würde nicht nur zulasten der Finanzverwaltung, sondern auch zulasten der Allgemeinheit gehen.
Als Koordinatorin bin ich in meinem Team für bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen, wie die Ladung zur Vermögensauskunft oder die Immobiliarvollstreckung und die Insolvenzfallbearbeitung alleinig zuständig. In diesem Bereich begegnen mir teilweise sehr komplexe rechtliche Fragestellungen, was die Arbeit sehr spannend macht.
Karolin-Sophie W.
Koordinatorin in der Erhebung
Finden Sie diesen Bereich spannend? Dann informieren Sie sich über unsere Einstiegsmöglichkeiten durch eine Ausbildung oder ein duales Studium im Finanzamt.