Einstieg für Menschen mit Behinderung
In der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist das Thema Inklusion für alle Mitarbeitenden wichtig. Wir stellen in großem Umfang Menschen mit Behinderungen ein und bilden sie aus. Dabei passen wir durch optimierte Rahmenbedingungen die Arbeitsplätze an Ihre individuellen Bedürfnisse an. Sie möchten Teil der Finanzverwaltung werden und mit netten Kolleginnen und Kollegen im Team arbeiten? Sie suchen eine sinnvolle Tätigkeit und einen sicheren Arbeitsplatz? Dann informieren Sie sich hier über Ihren Einstieg bei uns.
Was wir bieten
Die Finanzverwaltung schafft optimierte Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung, zum Beispiel:
- barrierefreie Ausbildungsstätten
- Hilfsmittel wie spezielle Büromöbel, unterstützende Software, technische Gebrauchsgegenstände oder spezielle Systeme der Informationsverarbeitung
- individuell angepasste Arbeitsplätze.
Ob Sie neu ins Team der Finanzverwaltung einsteigen oder bereits länger dabei sind und ein neues Aufgabengebiet bekommen – in jedem Fall legen wir größten Wert darauf, Ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dies betrifft alle Aspekte Ihres Arbeitsalltags von der Einarbeitung bis hin zur individuellen Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes.
Bei einer Tätigkeit in unserer Verwaltung ermöglichen wir Ihnen familienorientierte, flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitvereinbarung und Teilzeitmodelle.
Eine Übersicht der Stellen und Aufgabenfelder für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in die Finanzverwaltung finden Sie hier: Quereinstiege.
Was wir voraussetzen
Die Anforderungsprofile variieren abhängig von der Stellenart und Tätigkeit. Je nach Stellenausschreibung sind unterschiedliche Berufsausbildungen und Grundqualifikationen gefordert. Die genauen Einstellungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Die Voraussetzungen für eine duale Ausbildung oder ein duales Studium bei einem Finanzamt, finden Sie unter Duale Ausbildung und unter Duales Studium.
Eine Tätigkeit in der Finanzverwaltung würde ich allen empfehlen, die Sicherheit in der Versorgung, aber auch Abwechslung im Aufgabengebiet haben wollen. Die Finanzverwaltung bietet mir interessante Aufgabenbereiche im steuerrechtlichen Sinne aber auch die Möglichkeit, mich ehrenamtlich zu engagieren - als Schwerbehindertenvertretung.
Sabine S.
Stellvertreterin der Schwerbehindertenvertretung
Bewerbung
Unsere aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie im Karriereportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Je nach Stellenausschreibung ist eine Bewerbung postalisch, per E-Mail oder online über das Bewerberonlineportal möglich.
Alle Informationen zu dem Bewerbungsportal und der Bewerbungsfrist finden Sie jeweils unter Duale Ausbildung, Duales Studium oder Quereinstiege.
Selbstverständlich passen wir das Auswahlverfahren individuell an Ihre Bedürfnisse aufgrund Ihrer Beeinträchtigung an.
Für erforderliche Nachteilsausgleiche aufgrund einer Beeinträchtigung wird bei uns bereits im Bewerbungsverfahren gesorgt.
Ausbildung für Menschen mit Behinderungen bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: Flexibel, kreativ und einsatzfreudig. Dies sind treffende Adjektive, für die Menschen die sich innerhalb der Finanzverwaltung um die Belange der Auszubildenden und Studierenden kümmern.
Dabei steht jeder einzelne Mensch mit seinen hochindividuellen Bedürfnissen im Vordergrund und Zentrum des Handelns. Ob an der Hochschule für Finanzen, der Landesfinanzschule, der Oberfinanzdirektion oder dem Ministerium der Finanzen und nicht zu vergessen in den Ausbildungsfinanzämtern und Landesoberbehörden. Überall arbeiten Menschen und unsere Inklusionsteams am Nachteilsausgleich für junge Menschen mit Behinderungen.
Die zentrale Koordination der Anliegen unserer neuen jungen Kolleginnen und Kollegen, ist dabei eine Stärke des Systems. Dabei kommt auch die Freude und ein schönes Miteinander nicht zu kurz.
Das große Team der Vertrauenspersonen in der Finanzverwaltung ist stolz, Teil dieses Systems zu sein und freut sich über jede Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Achim K.
Hauptschwerbehindertenvertretung
Kontakt
bschwbv@fv.nrw.de Bezirksschwerbehindertenvertretung
hschwbv@fv.nrw.de Hauptschwerbehindertenvertretung
Downloads
Flyer für Ausbildung und Studium Schwerbehinderung sollte kein Hindernis sein.
Rahmenvereinbarung zur Inklusion schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Rahmenvereinbarung wurde ein deutliches Zeichen für die aktive Umsetzung der Inklusion schwerbehinderter Menschen in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzt.
FAQ
- Ist eine Behinderung ein Hindernis für eine Ausbildung oder ein duales Studium im Finanzamt?
-
Nein! Dank angepasster Rahmenbedingungen und technischer Arbeitshilfen können sich auch Menschen mit einer Körper-, Seh- oder Hörbehinderung für eine Ausbildung bzw. ein duales Studium im Finanzamt bewerben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer „Schwerbehinderung sollte kein Hindernis sein“. Alle Informationen zur Ausbildung und zum Studium finden Sie auch unter Einstieg.
- Erhalte ich eine besondere Einarbeitung, wenn ich eine Tätigkeit in der Finanzverwaltung beginne?
-
Ja! Wenn Sie neu bei uns einsteigen oder ein neues Aufgabengebiet übertragen bekommen, legen wir großen Wert darauf, dass Sie gut eingearbeitet werden. Auch bei der Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes achten wir sehr genau darauf, dass Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Wir bieten unseren blinden, seh- oder hörbehinderten Mitarbeitenden spezielle Schulungen an. Hierbei arbeiten wir eng mit anderen Trägern wie zum Beispiel den Landschaftsverbänden und den dazugehörigen Integrationsfachdiensten zusammen.