Mitarbeit Vollstreckung für den Rückgriff Unterhaltsvorschuss
Kurzbeschreibung der Tätigkeit
Eine Aufgabe des Landesamtes für Finanzen (LaFin) ist der Rückgriff des Unterhaltsvorschusses (UVG). Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Vollstreckung sind Sie zuständig für die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vollstreckung von Unterhaltsforderungen. Sie ermitteln die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen. Darüber hinaus übernehmen Sie folgende Aufgaben:
- Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Auswertung von Vermögensauskünften, Anfertigen von Pfändungs- und Überweisungsverfügungen und Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen unter Berücksichtigung der individuellen Pfändungsfreigrenze
- Überwachung von Zahlungseingängen in EPOS.NRW und Zuordnung unter begleitender Anwendung von avviso
- Korrespondenz mit Schuldnern und Rechtsbeiständen
- Erstellung von Buchungsanweisungen
- Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Unterhaltspflichtigen schließen
- Ansprüche als Insolvenzforderungen anmelden
Voraussetzungen
- vorliegende Verbeamtung der Besoldungsgruppe A 6 bis A 9 in der Laufbahngruppe 1.2 im allgemeinen Verwaltungsdienst
- oder abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten
- oder abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum Justizfachangestellten, Kauffrau bzw. Kaufmann für Büromanagement, Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann, Rechtsanwalts- oder Sozialversicherungsfachangestellten sowie Steuerfachangestellten
- oder eine andere abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich Vollstreckung
- idealerweise Kenntnisse in Bezug auf das Vollstreckungs- und Unterhaltsvorschussrecht sowie EPOS.NRW
- ausgeprägte Sozialkompetenz: Team-, Konflikt- sowie Kooperationsfähigkeit
- ein hohes Maß an Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
- gute kommunikative Fähigkeiten
- eine selbstständige, zielorientierte und strukturierte Arbeitsweise
- Interesse an digitalen Arbeitsprozessen
- gute Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift)
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterentwicklung - fachlich und persönlich
Drei Dinge, die in diesem Job wichtig sind
- Kommunikationsstärke
- Team- und Konfliktfähigkeit
- zielorientierte Arbeitsweise
Interview mit Björn S. - Mitarbeiter in der Vollstreckung (Rückgriff UVG)
- Welche Aufgaben haben Sie in Ihrem Beruf?
- „Ich bin Mitarbeiter in der Vollstreckung im Bereich Unterhaltsrückgriff. Meine Aufgabe ist die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vollstreckung von Unterhaltsforderungen. Dazu gehört die Ermittlung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, diese auszuwerten und zu beurteilen. Darauf basierend Gerichtsvollzieher zu beauftragen oder Pfändungs- und Einziehungsverfügungen zu erstellen. Und auch das Überwachen und Zuordnen von Zahlungseingängen ist unser tägliches Brot."
- Was ist das Spannende an Ihrem Beruf?
- „Kein Tag ist wie der andere. Jeder Fall ist einzigartig und muss ebenso behandelt werden. Es tauchen immer wieder neue Sachen auf. Zusätzlich wächst und entwickelt sich der Standort mit der Zeit und auch dieser Prozess ist spannend. Klar haben wir auch unsere Routineaufgaben, aber im Großen und Ganzen ist es sehr abwechslungsreich."
- Welche Fähigkeiten braucht man in Ihrem Beruf?
- „Man braucht ein relativ dickes Fell, eine harte Schale, einen weichen Kern und Fingerspitzengefühl. Nicht alle Schicksale sind gleich. Es gibt die Personen, die zahlen können, aber nicht wollen. Und dann gibt es eben auch Menschen, die zahlen wollen, aber nicht können. Fingerspitzengefühl braucht man, um zu wissen, wie man wen „anfasst“. Die harte Schale ist dafür da, um dem Gesprächspartner Grenzen aufzuzeigen. Der weiche Kern wiederum hilft, um Verständnis aufzubringen. Und das dicke Fell ist für die schwierigen Situationen."
- Was ist das Besondere an der Arbeit im LaFin?
- „Man hat die Möglichkeit Ideen einzubringen. Es gibt keine in Stein gemeißelten Regeln. Verbesserungsvorschläge werden dankend entgegengenommen und auch umgesetzt. Die Arbeit ist größtenteils eigenverantwortlich, dennoch steht das Team im Vordergrund. Die Kombination aus selbstständigem Arbeiten und Teamwork in der Gemeinschaft machen die Sache rund."
- Was überrascht vielleicht an der Arbeit in einer Behörde?
- „Das LaFin ist keine klassische Behörde. Hier wird Flexibilität großgeschrieben. Außerdem ist das LaFin an Modernität kaum zu toppen. Klar reifen Entwicklungsprozesse mit der Zeit, aber gerade das zeichnet das LaFin auch aus. Man probiert! Und man probiert gemeinsam mit den Mitarbeitern aus allen Gehaltsstufen. Man arbeitet gemeinsam an Lösungen und hält sich nicht an Problemen auf. Getreu dem Motto „wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen!"
- Junges Team, Digitale Behörde: Was heißt das im LaFin?
- „Wir haben jüngere und ältere Kollegen, gekoppelt mit viel Erfahrung. Ich persönlich finde das sehr gut. Jeder bringt seinen Teil mit. Wir haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen und sind somit im Ganzen ideal aufgestellt.
Zur Digitalisierung fällt mir immer als erstes das Stichwort Aktenablage ein. Wir schlagen uns nicht mehr mit Papierakten herum, sondern wir haben eine e-Akte. Dort werden alle Falldaten in den entsprechenden Ordnern und Unterordnern abgelegt. Das erleichtert die Arbeit sehr. Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich im Büro bin oder von zu Hause arbeite. Außerdem sind wir ideal ausgestattet, im Büro und zu Hause. Von der Dockingstation bis hin zum zweiten Bildschirm sind wir wahrscheinlich weit über dem Standard ausgerüstet. Anrufe laufen per Headset direkt über den Computer. Ich kenne es aus anderen Behörden auch anders und bin sehr zufrieden, wie es hier läuft."
Das LaFin ist keine klassische Behörde. Hier wird Flexibilität großgeschrieben.
Björn S.
Mitarbeiter, Essen
Das erwartet Sie beim LaFin
- Erprobtes Schulungskonzept sowie Teilnahme an bereichsspezifischen sowie fachübergreifenden Schulungen
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten und Telearbeit
- befristete und unbefristete Teilzeit sowie Beurlaubungsmöglichkeit
- vielfältiges Gesundheitsmanagement und gutes Betriebsklima
Das erwartet Sie beim LaFin
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FAQ
- Gibt es eine Ansprechperson oder eine Hotline, wo ich mich informieren kann?
- Bitte kontaktieren Sie die Kontaktpersonen, die in der jeweiligen Stellenausschreibung benannt sind.
Alternativ können Sie uns gerne anrufen: 0211/8222-1700 oder senden Sie uns Ihre Rückrufbitte inklusive möglicher Zeitfenster per E-Mail an: Bewerbung-5014@fv.nrw.de -
Kann ich mich initiativ bewerben?
-
Diese Option ist leider nicht gegeben. Registrieren Sie sich daher mit nur wenigen Klicks für den Newsletter und bleiben Sie somit kontinuierlich über neue Veröffentlichungen informiert.
- Wie sind meine Verdienstmöglichkeiten im LaFin?
- Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Eckdaten unter dem Abschnitt ´Wir stehen für klare Rahmenbedingungen´ in der jeweiligen Stellenausschreibung vertraut zu machen. Dort finden Sie Informationen zu der Besoldungs- und/oder Entgeltgruppe und können prüfen, ob sich dies mit Ihren Vorstellungen grundsätzlich deckt.
- Habe ich Aufstiegschancen?
- Ja! Je nach Stellenart, Aufgabenbereich und Kompetenzen können Sie sich in eine höhere Entgelt-/Besoldungsgruppe entwickeln. Wir bieten in bestimmten Bereichen Weiterbildungen und Qualifizierungsprogramme an, wodurch Ihre berufliche Weiterentwicklung gefördert wird.
- Erhalte ich sofort eine Festanstellung oder muss ich eine Probezeit absolvieren?
- Für Arbeitsverhältnisse gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei einer Neueinstellung gelten die ersten sechs Monate als Probezeit (§ 2 Abs. 4 TV-L). Wir schreiben sowohl befristete als auch unbefristete Stellen aus.
- Werden regelmäßig Stellen ausgeschrieben?
- Ja, wir schreiben ganzjährig je nach Bedarf unsere offenen Stellen aus. Bitte informieren Sie sich auf karriere.nrw.
- Für welche Bereiche werden Stellen ausgeschrieben?
- Wir bieten vielfältige Möglichkeiten - von einer Ausbildung und Dualem Studium bis hin zu Führungspositionen. Insbesondere unsere Abteilungen mit dem Schwerpunkt Rückgriff Unterhaltsvorschuss (UVG) befinden sich im weiteren Aufbau und freuen sich daher über die tatkräftige Unterstützung neuer Kolleginnen und Kollegen. Informieren Sie sich gerne über die Berufsbilder und werfen Sie einen Blick in unsere aktuellen Ausschreibungen oder registrieren Sie sich für den Newsletter
- Welche Tätigkeiten nehme ich als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Vollstreckung wahr?
- Als Mitarbeiterin bzw.Mitarbeiter in der Vollstreckung sind Sie zuständig für die öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vollstreckung von Unterhaltsforderungen. Sie ermitteln die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen. Darüber hinaus übernehmen Sie folgende Aufgaben:
- Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Auswertung von Vermögensauskünften, Anfertigen von Pfändungs- und Überweisungsverfügungen und Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen unter Berücksichtigung der individuellen Pfändungsfreigrenze
- Überwachung von Zahlungseingängen in EPOS.NRW und Zuordnung unter begleitender Anwendung von avviso
- Korrespondenz mit Schuldnern und Rechtsbeiständen
- Erstellung von Buchungsanweisungen
- Wo finde ich Stellenausschreibungen für Quereinsteiger?
- Diese Stellenausschreibungen werden ebenfalls auf der Webseite karriere.nrw veröffentlicht.
- Welche Qualifikationen werden erwartet?
- Die notwendigen Qualifikationen und das Anforderungsprofil sind abhängig von der ausgeschriebenen Stelle. Die genauen Einstellungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
- Kann ich verbeamtet werden?
- Grundsätzlich ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich. Für ein Beamtenverhältnis gelten jedoch besondere Zugangsvoraussetzungen und bedürfen einer Einzelfallprüfung.
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - Welche Benefits erwarten mich im LaFin?
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- flexible Arbeitszeiten
- anteilige Telearbeit nach erfolgreicher Einarbeitung
- befristete und unbefristete Teilzeit- sowie Beurlaubungsmöglichkeit
- Gesundheitsmanagement z.B. in Form bewegter Mittagspausen
- Teilnahme an bereichsspezifischen sowie fachübergreifenden Schulungen
- einen zeitlich befristeten Tätigkeitswechsel (z. B. im Rahmen einer Geschäftsaushilfe)
- modern und neuausgestattete Büroräume
Noch mehr Benefits im LaFin finden Sie in dieser Anlage.
- Welchen Rahmen bietet das LaFin berufstätigen Eltern?
- Flexible Arbeitszeiten, anteilige Telearbeit sowie Arbeiten in Teilzeit sind keine Fremdwörter für uns. Wir schaffen für Sie die Voraussetzungen in einem hybriden Arbeitsmodell Beruf und Familie bestmöglich miteinander zu vereinbaren.