Einstieg
Landesamt für Finanzen

Karriere im Landesamt für Finanzen (LaFin)

Du möchtest in einem tollen Team arbeiten? Du suchst einen Job, der Spaß macht und für unsere Gesellschaft sinnvoll ist? Dann komm zu uns ins LaFin und starte mit Deiner Ausbildung oder Deinem dualen Studium in eine spannende und sichere berufliche Zukunft!

 

Einstiege im Überblick

Ausbildung „Verwaltungswirt/in“ →

Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws →

 

 

Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt im LaFin

Du hast Interesse, Teil einer modernen, jungen und innovativen Behörde zu werden? Du möchtest finanzielle Sicherheit im öffentlichen Dienst mit einer Vielfalt an interessanten, anspruchsvollen und für die Gesellschaft sinnvollen Aufgaben verbinden? Dann komm zu uns ins Landesamt für Finanzen und lass Dich zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt ausbilden!

Weitere Informationen

Ausbildung im Überblick

Einstellungs-voraussetzungen
mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife), nicht älter als 39 Jahre (Ausnahmen möglich)
Beginn
1. September
Dauer
2 Jahre
Ablauf
abwechselnd Theorieunterricht und praktische Ausbildung
Unterricht
im Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden
Praxis
im Landesamt für Finanzen
Vergütung
ca. 1.300 € im Monat 
Abschluss
Verwaltungswirt (m/w/d), Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Steuerverwaltung (früher: mittlerer Dienst)
Berufschancen
bei einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Bewerbung

Was wir bieten

Mit der Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt bieten wir Dir eine duale Ausbildung an, bei der Du die Theorie sofort in der Praxis umsetzen kannst. Du erhältst vom ersten Ausbildungstag an rund 1.300 € im Monat – auch während der theoretischen Abschnitte. 

Pro Jahr haben wir ca. 5 freie Stellen für eine duale Ausbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt. Mit Beginn der Ausbildung werden die Auszubildenden direkt ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) übernommen. 

Nach erfolgreicher Ausbildung bieten wir Dir eine sichere Anstellung und gute Karrieremöglichkeiten in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Landesamtes für Finanzen bist Du mittendrin statt nur dabei. Dies gilt selbstverständlich auch bereits während Deiner Ausbildung. 

Was wir voraussetzen

Du hast die Fachoberschulreife oder einen vergleichbareren Schulabschluss. Wir erwarten von unseren Bewerberinnen und Bewerbern:
•    Interesse an rechtlichen Sachverhalten und der Arbeit mit Gesetzen
•    Sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
•    Motivation, Verantwortungsbewusstsein und Lernbereitschaft sowie 
•    Team- und Konfliktfähigkeit

Eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Die gesundheitliche Eignung wird durch das Gesundheitsamt festgestellt. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, findet in dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung statt. Die Untersuchungskosten trägt die Finanzverwaltung.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und dauert 2 Jahre.
Die Ausbildung gliedert sich in 
•    5 Blöcke (ca. 16 Monate) fachpraktische Ausbildung sowie 
•    4 Blöcke (ca. 8 Monate) theoretische Ausbildung im Institut für öffentliche Verwaltung.

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Institut für öffentliche Verwaltung NRW (IöV NRW) in Hilden. Unterbringung und Verpflegung werden dort gegen ein geringes Entgelt angeboten.

Unterricht

Hauptschwerpunkt ist das Öffentliche Recht, u.a. mit den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht und Bürgerliches Recht. Weitere Schwerpunkte sind, z.B. die Bereiche „Kommunikationstraining“ und „Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern“

Praxis

Deine neuen Kenntnisse kannst du beim LaFin NRW in der Praxis erproben. Standorte sind Düsseldorf, Essen und Hamm. Teilweise wirst du auch in anderen Behörden in Düsseldorf und Umgebung eingesetzt.

Berufliche Perspektiven

Dein Einsatz nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung kann im Bereich Heranziehung in der Abteilung UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) am Standort in Essen oder in Hamm möglichst wohnortnah erfolgen. Zu Deinen Aufgaben gehören u. a. die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen, die Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen, Beauftragungen von Gerichtsvollziehern, Auswertung der Vermögensauskunft, Fertigung von Pfändungsverfügungen und die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder die Überwachung und Zuordnung von Zahlungseingängen. 

Wir bieten Dir einen spannenden, verantwortungsvollen Arbeitsplatz und fördern Deine Stärken. Unseren Mitarbeitenden soll es gut gehen: Wir bieten z.B. Gleitzeit, Home-Office oder spezielle Arbeitszeitmodelle zur Kinderbetreuung und ein umfassendes Gesundheitsmanagement.

Bewerbung

Du kannst Dich bei uns nur online über unser Bewerbungsportal bewerben.

Gehe hierzu auf https://bewerbung-nrw.de/BVPlus/?stellenID=84268182. Das Bewerbungsportal öffnet voraussichtlich im April 2021. 

Wir sichten Deine Bewerbungsunterlagen und laden Dich, sofern Du die Voraussetzungen erfüllst, zum schriftlichen Einstellungstest ein. Nach Bestehen des Tests erfolgt ein persönliches Gespräch, an das sich eine Präsentation und ein strukturiertes Interview anschließen. Wir entscheiden dann anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, dem Ergebnis des schriftlichen Einstellungstests sowie dem persönlichen Gespräch über die Vergabe der Ausbildungsplätze.

Bewerbungsvoraussetzungen

Du musst im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines EU-Mitgliedsstaates bzw. Staates mit EU-Rechtsabkommen sein und das 40. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung) ist die Altersgrenze das 43. Lebensjahr. 

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. 

Kontakt

Schreibe uns oder rufe uns an ‒ wir helfen gerne weiter!

Marcel Hopp
0211 8222-4511
Ausbildung-5014@fv.nrw.de

 

FAQ – Ausbildung im LaFin

Bin ich während der Ausbildung bereits verbeamtet? 

Die Ausbildung findet in einem sogenannten Vorbereitungsdienst statt, der drei Jahre dauert. In dieser Zeit sind die Auszubildenden als Regierungssekretäranwärterinnen und Regierungssekretäranwärter statusrechtlich Beamte, zunächst auf Widerruf. 

Was verdiene ich während der Ausbildung? 

Auszubildende erhalten Anwärterbezüge in Höhe von rund 1.300 € monatlich für Ledige; weitere Zulagen richten sich nach Familienstand und Kindern (Stand Januar 2021).

Habe ich während der Ausbildung Urlaub? 

Natürlich! Auszubildende haben Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Während der theoretischen Ausbildung am Institut für öffentliche Verwaltung wird jedoch kein Urlaub gewährt. 

Wo befindet sich das Institut für öffentliche Verwaltung?

Das Institut für öffentliche Verwaltung befindet sich in Hilden. Unterbringung und Verpflegung werden dort gegen ein geringes Entgelt angeboten. Hier findest Du mehr Infos.

Wo liegen die Standorte des LaFin und wie groß ist die Behörde? 

Als Landesamt für Finanzen in Düsseldorf, Essen und Hamm beschäftigen wir derzeit über 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedensten Tätigkeitsbereichen. Perspektivisch wird es einen weiteren Standort geben und wir wachsen bis 2023 auf rund 700 Beschäftigte an.

Gibt es neben der Ausbildung im LaFin noch andere Ausbildungen bei der Finanzverwaltung?

Ja, die Finanzverwaltung bietet neben der Ausbildung im LaFin weitere Ausbildungen an:
o Ausbildung „Verwaltungswirt/in“ im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)  
o Ausbildung „Fachinformatik“ im Rechenzentrum (RZF) 
o Ausbildung „Finanzwirt/in“ im Finanzamt
o Ausbildung „Fachinformatik“ im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV).

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In meinen Augen ist die Finanzverwaltung NRW als Arbeitgeber sehr fair, flexibel und familienfreundlich. Das Arbeitsklima im LaFin würde ich als sehr gut beschreiben. Die Beschäftigten kommen aus den verschiedensten Bereichen, wir sind wie eine große Fußballmannschaft, in der jeder seine Stärken einbringen kann.

Björn S.

Mitarbeiter im LaFin

 

 

 

Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws im LaFin 

Du bist interessiert an moderner Verwaltung und an rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Themen? Du möchtest dich mit spannenden, anspruchsvollen und für die Gesellschaft sinnvollen Aufgaben beschäftigen? Dann ist das duale Studium „Bachelor of Laws“ beim Landesamt für Finanzen genau das Richtige für Dich! Denn so kannst du studieren, gleichzeitig dein Wissen unmittelbar in der Berufspraxis vertiefen – und dabei auch noch Geld verdienen. Start des neuen, sechs Semester umfassenden Studiengangs ist der 1. September 2021.

Weitere Informationen

Studium im Überblick

Einstellungs-voraussetzungen
Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, nicht älter als 38 Jahre (Ausnahmen möglich)
Beginn
1. September
Dauer
3 Jahre
Ablauf
abwechselnd Theorieunterricht und praktische Ausbildung
Unterricht
an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) in Mülheim an der Ruhr
Praxis
im Landesamt für Finanzen
Vergütung
ca. 1.355 € im Monat 
Abschluss
Regierungsinspektor (m/w/d), Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst)
Berufschancen
bei einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Bewerbung

Was wir bieten

•    Sehr gute Übernahmechancen sowie Entwicklungsmöglichkeiten
•    Große Job- und Standortsicherheit in Düsseldorf, Essen bzw. Hamm
•    Nette Kolleginnen und Kollegen, Spaß an der Arbeit sowie gemeinsame Feiern und Events
•    Umfangreiches Gesundheitsmanagement 
•    Familiäre Arbeitsatmosphäre und vielfältige Möglichkeiten, Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen

Pro Jahr vergeben wir ca. 5 freie Stellen für ein duales Studium. Mit Beginn des Studiums werden die Studierenden direkt ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) übernommen. 

Du erhältst vom ersten Ausbildungstag an rund 1.355 Euro im Monat – auch während der theoretischen Abschnitte. Nach erfolgreicher Ausbildung bieten wir Dir eine sichere Anstellung und gute Karrieremöglichkeiten in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Landesamtes für Finanzen bist Du mittendrin statt nur dabei. Dies gilt selbstverständlich auch bereits während deines Studiums.

Was wir voraussetzen

  • Abitur, volle Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss
  • Du bist zum Einstellungstermin nicht älter als 38 Jahre
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Gesundheitliche Eignung

Dein Beitrag zur Erfolgsgeschichte

  • Du bist motiviert: Lern– und Leistungsbereitschaft sind für Dich selbstverständlich 
  • Du hast Teamgeist und bist verantwortungsbewusst
  • Du kannst gut kommunizieren und dich schriftlich wie mündlich sehr gut ausdrücken 

Ablauf des dualen Studiums

Das duale Studium findet im Blockmodell statt und dauert insgesamt drei Jahre. Die Theorie erlernst Du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) am Standort Mülheim a. d. Ruhr. 
Zu den Studienfächern gehören u. a. 

  • Rechtswissenschaften
  • Verwaltungswissenschaften
  • Wirtschaftswissenschaften
  • Sozialwissenschaften

Die praktische Ausbildung absolvierst Du im LaFin NRW mit den Standorten Düsseldorf, Essen und Hamm, aber auch teilweise in anderen Behörden in Düsseldorf und Umgebung. Dabei erkundest Du die verschiedenen Bereiche und deren Geschäftsabläufe im LaFin.
 

Berufliche Perspektiven

Dein Einsatz nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann im Bereich Heranziehung in der Abteilung UVG am Standort in Essen oder in Hamm möglichst wohnortnah erfolgen. 
Zu Deinen Aufgaben gehören u.a. Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und der Kontakt mit dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, Durchführung einer Unterhaltsberechnung oder die Einleitung von gerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahren. 

Wir bieten viele Möglichkeiten für einen spannenden, verantwortungsvollen Arbeitsplatz und fördern Deine Stärken. Unseren Mitarbeitenden soll es gut gehen: Wir bieten z.B. Gleitzeit, Home-Office oder spezielle Arbeitszeitmodelle zur Kinderbetreuung und ein umfassendes Gesundheitsmanagement.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über unser Online-Bewerbungsverfahren.

Gehe hierzu bitte auf https://bewerbung-nrw.de/BVPlus/?stellenID=84204244. Das Bewerbungsportal öffnet voraussichtlich im April 2021. 

Wir sichten Deine Bewerbungsunterlagen und laden Dich, sofern Du die Voraussetzungen erfüllst, zum schriftlichen Einstellungstest ein. Den Test kannst du online absolvieren. Nach Bestehen des Tests erfolgt ein persönliches Gespräch, an das sich eine Präsentation und ein strukturiertes Interview anschließt. Wir entscheiden dann anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, dem Ergebnis des schriftlichen Einstellungstests sowie dem persönlichen Gespräch über die Vergabe der Studienplätze.

Du musst im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines EU-Mitgliedsstaates bzw. Staates mit EU-Rechtsabkommen sein und das 39. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung) ist die Altersgrenze das 42. Lebensjahr. 

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. 

Kontakt

Schreibe uns oder rufe uns an ‒ wir helfen gerne weiter!

Marcel Hopp
0211 8222-4511
Ausbildung-5014@fv.nrw.de

 

FAQ – Studium beim LaFin

Bin ich während des Studiums bereits verbeamtet? 

Die Ausbildung findet in einem sogenannten Vorbereitungsdienst statt, der drei Jahre dauert. In dieser Zeit sind die Auszubildenden als Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter statusrechtlich Beamte, zunächst auf Widerruf. 

Muss ich Studiengebühren bezahlen?

Nein! Es fallen keine Studiengebühren an – im Gegenteil: Du erhältst während der gesamten drei Jahre Deines Studiums eine Vergütung von ca. 1.355  € im Monat (Stand Januar 2021). Zudem hast Du aufgrund Deines Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, dass ein Teil Deiner Krankheitskosten übernommen wird. Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten kann zum Beispiel über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Habe ich während des dualen Studiums Semesterferien oder Urlaub? 

Semesterferien nicht, aber Urlaub. Als Regierungsinspektoranwärterin oder Regierungsinspektoranwärter hast Du Anspruch auf Jahresurlaub. Diesen kannst Du während der berufspraktischen Abschnitte in Anspruch nehmen. Während des Aufenthalts an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW gibt es keine Semesterferien.

An welcher Hochschule findet das Studium statt? 

Die theoretische Ausbildung erfolgt zurzeit am Standort Mülheim an der Ruhr der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Informationen zur Hochschule findest Du hier.

Gibt es neben dem dualen Studium im LaFin noch weitere Studiengänge der Finanzverwaltung?

Ja, die Finanzverwaltung bietet neben dem dualen Studium im LaFin noch weitere Studiengänge an:

•    Duales Studium „Diplom-Finanzwirt/in“ im Finanzamt

•    Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws beim Landesamt für Besoldung und Versorgung 
•    Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim Landesamt für Besoldung und Versorgung 
•    Duales Studium „Diplom-Finanzwirt/in“ beim Landesamt für Besoldung und Versorgung.

•    Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim Rechenzentrum

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