Einstieg
Ausbildung und Studium
Ausbildung / Studium

Ausbildung und Studium im Landesamt für Finanzen (LaFin)

Du möchtest in einem tollen Team arbeiten? Du suchst einen Job, der Spaß macht und für unsere Gesellschaft sinnvoll ist? Dann komm zu uns ins LaFin und starte mit Deiner Ausbildung oder Deinem dualen Studium in eine spannende und sichere berufliche Zukunft!

 

Einstiege im Überblick

Ausbildung „Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt“

Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws

 

 

Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt im LaFin

Du hast Interesse, Teil einer modernen, jungen und innovativen Behörde zu werden? Du möchtest finanzielle Sicherheit im öffentlichen Dienst mit einer Vielfalt an interessanten, anspruchsvollen und für die Gesellschaft sinnvollen Aufgaben verbinden? Dann komm zu uns ins Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen und lass Dich zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt ausbilden!

Weitere Informationen

Ausbildung im Überblick

Einstellungs­­voraussetzungen
mittlerer Bildungsabschluss (Fachoberschulreife), nicht älter als 39 Jahre (Ausnahmen möglich)
Beginn
1. September
Dauer
2 Jahre
Ablauf
abwechselnd Theorieunterricht und praktische Ausbildung
Unterricht
im Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden
Praxis
im Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen
Vergütung
ca. 1.400 € im Monat 
Abschluss
Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt, Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Steuerverwaltung (früher: mittlerer Dienst)
Berufschancen
bei einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Bewerbung
Für das Einstellungsjahr 2024 endete die Frist am 5. November 2023.

Was wir bieten

Mit der Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt bieten wir Dir eine duale Ausbildung an, bei der Du die Theorie sofort in der Praxis umsetzen kannst. Du erhältst vom ersten Ausbildungstag an rund 1.400 € im Monat – auch während der theoretischen Abschnitte. 

Pro Jahr haben wir ca. 5 freie Stellen für eine duale Ausbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt. Mit Beginn der Ausbildung werden die Auszubildenden direkt ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) übernommen. 

Nach erfolgreicher Ausbildung bieten wir Dir eine sichere Anstellung und gute Karrieremöglichkeiten in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Landesamtes für Finanzen bist Du mittendrin statt nur dabei. Dies gilt selbstverständlich auch bereits während Deiner Ausbildung. 

Das erwartet dich beim LaFin:

  • abwechslungsreiche und moderne Ausbildungsstationen attraktives Arbeitsumfeld in verkehrsgünstiger Lage
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten und Telearbeit
  • vielfältiges Gesundheitsmanagement und gutes Betriebsklima

Mehr Informationen zu uns als Arbeitgeber findest Du hier.

Was wir voraussetzen

Wir erwarten von unseren Bewerberinnen und Bewerbern:

  • Fachoberschulreife oder einen vergleichbaren Schulabschluss

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. Staates mit EU-Rechtsabkommen

  • das 40. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein; unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung) ist die Altersgrenze das 43. Lebensjahr 

Eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Die gesundheitliche Eignung wird durch das Gesundheitsamt festgestellt. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein, findet in dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt eine amtsärztliche Untersuchung statt. Die Untersuchungskosten trägt die Finanzverwaltung.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und dauert 2 Jahre.
Die Ausbildung gliedert sich in 

  • 5 Blöcke (ca. 16 Monate) fachpraktische Ausbildung sowie

  • 4 Blöcke (ca. 8 Monate) theoretische Ausbildung im Institut für öffentliche Verwaltung.

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Institut für öffentliche Verwaltung NRW (IöV NRW) in Hilden. Unterbringung und Verpflegung werden dort gegen ein geringes Entgelt angeboten.

Unterricht

Hauptschwerpunkt ist das Öffentliche Recht, u.a. mit den Fächern Allgemeines Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht und Bürgerliches Recht. Weitere Schwerpunkte sind, z.B. die Bereiche „Kommunikationstraining“ und „Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern“

Praxis

Deine neuen Kenntnisse kannst du beim LaFin NRW in der Praxis erproben. Standorte sind Düsseldorf, Essen, Hamm und Köln.

Berufliche Perspektiven

Dein Einsatz nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung kann in der Abteilung UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) am Standort in Essen Hamm oder Köln sowie in der Abteilung Landeshauptkasse in Düsseldorf möglichst wohnortnah erfolgen. Zu Deinen Aufgaben gehören u. a. die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen, die Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen, Beauftragungen von Gerichtsvollziehern, Auswertung der Vermögensauskunft, Fertigung von Pfändungsverfügungen und die Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder die Überwachung und Zuordnung von Zahlungseingängen. 

Wir bieten Dir einen spannenden, verantwortungsvollen Arbeitsplatz und fördern Deine Stärken. Unseren Mitarbeitenden soll es gut gehen: Wir bieten z.B. Gleitzeit, Home-Office oder spezielle Arbeitszeitmodelle zur Kinderbetreuung und ein umfassendes Gesundheitsmanagement.

Drei Gründe für eine Ausbildung

  • Verknüpfung von Theorie und Praxis bereits während der Ausbildung
  • Verbeamtung auf Widerruf mit Ausbildungsbeginn
  • überdurchschnittlich gute Bezahlung.

Mehr Informationen zu uns als Arbeitgeber findest Du hier.

Bewerbung

Du kannst Dich bei uns nur online über unser Bewerbungsportal bewerben.

Eine Bewerbung für 2024 ist online über das Bewerbungsportal  bis zum 5. November 2023 möglich. 

Wir sichten Deine Bewerbungsunterlagen und laden Dich, sofern Du die Voraussetzungen erfüllst, zum schriftlichen Einstellungstest ein. Nach Bestehen des Tests erfolgt ein persönliches Gespräch, an das sich eine Präsentation und ein strukturiertes Interview anschließen. Wir entscheiden dann anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, dem Ergebnis des schriftlichen Einstellungstests sowie dem persönlichen Gespräch über die Vergabe der Ausbildungsplätze.

Bewerbungsvoraussetzungen

Du musst im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines EU-Mitgliedsstaates bzw. Staates mit EU-Rechtsabkommen sein und das 40. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung) ist die Altersgrenze das 43. Lebensjahr. 

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. 

Kontakt

Schreibe uns oder rufe uns an ‒ wir helfen gerne weiter!

Sandra Zirpins
Sandra Zirpins
0211 8222-4003
Ausbildung-5014@fv.nrw.de
Marcel Hopp
Marcel Hopp
0211 8222-4511
Ausbildung-5014@fv.nrw.de

 

FAQ – Ausbildung im LaFin

Bin ich während der Ausbildung bereits verbeamtet? 

Ja! Die Ausbildung findet in einem sogenannten Vorbereitungsdienst statt, der drei Jahre dauert. In dieser Zeit sind die Auszubildenden als Verwaltungswirtin und Verwaltungswirt statusrechtlich Beamte, zunächst auf Widerruf. 

Wieviel verdiene ich während der Ausbildung? 

Du erhältst Anwärterbezüge von ca. 1.400 € im Monat, auch während des Aufenthalts am Institut für öffentliche Verwaltung NRW (IÖV NRW). Zudem hast Du aufgrund des Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf eine Beihilfe. Das bedeutet, dass ein Teil Deiner Krankheitskosten vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) übernommen wird. Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten kann zum Beispiel über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Habe ich während der Ausbildung Urlaub? 

Selbstverständlich! Auszubildende haben - wie andere Beamtinnen und Beamte auch - Anspruch auf Jahresurlaub. Dieser kann in den praktischen Abschnitten der Ausbildung im Landesamt für Finanzen genommen werden. 

Wo befindet sich das Institut für öffentliche Verwaltung?

Der theoretische Teil der Ausbildung findet im Institut für öffentliche Verwaltung NRW in Hilden (IÖV NRW) statt. Unterbringung und Verpflegung werden dort gegen ein geringes Entgelt angeboten. Hier findest Du mehr Infos.

Wo liegen die Standorte des LaFin und wie groß ist die Behörde? 

Als Landesamt für Finanzen in Düsseldorf, Essen, Köln und Hamm beschäftigen wir derzeit über 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedensten Tätigkeitsbereichen. Perspektivisch wird es einen weiteren Standort geben und wir wachsen bis 2023 auf rund 700 Beschäftigte an.

Gibt es neben der Ausbildung im LaFin noch andere Ausbildungen bei der Finanzverwaltung?

Ja, die Finanzverwaltung bietet neben der Ausbildung im LaFin weitere Ausbildungen an:

  • Ausbildung „Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt“ im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)

  • Ausbildung „Fachinformatik“ im Rechenzentrum (RZF)

  • Ausbildung „Finanzwirtin bzw. Finanzwirt“ im Finanzamt

  • Ausbildung „Fachinformatik“ im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV).

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Björn

In meinen Augen ist die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber sehr fair, flexibel und familienfreundlich. Das Arbeitsklima im LaFin würde ich als sehr gut beschreiben. Die Beschäftigten kommen aus den verschiedensten Bereichen, wir sind wie eine große Fußballmannschaft, in der jeder seine Stärken einbringen kann.

Björn S.

Mitarbeiter im LaFin

 

 

 

Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws im LaFin 

Du bist interessiert an moderner Verwaltung und an rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Themen? Du möchtest dich mit spannenden, anspruchsvollen und für die Gesellschaft sinnvollen Aufgaben beschäftigen? Dann ist das duale Studium „Bachelor of Laws“ beim Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen genau das Richtige für Dich! Denn so kannst du studieren, gleichzeitig dein Wissen unmittelbar in der Berufspraxis vertiefen – und dabei auch noch Geld verdienen. Start des neuen, sechs Semester umfassenden Studiengangs ist der 1. September jeden Jahres.

Weitere Informationen

Studium im Überblick

Einstellungs­voraussetzungen
Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, nicht älter als 38 Jahre (Ausnahmen möglich)
Beginn
1. September
Dauer
3 Jahre
Ablauf
abwechselnd Theorieunterricht und praktische Ausbildung
Unterricht
an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) in Duisburg
Praxis
im Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen
Vergütung
ca. 1.455 € im Monat 
Abschluss
Regierungsinspektorin bzw. Regierungsinspektor, Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher: gehobener Dienst)
Berufschancen
bei einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Bewerbung
Die Frist für das Einstellungsjahr 2024 endete am 5. November 2023.

Das erwartet dich bei LaFin

  • abwechslungsreiche und moderne Ausbildungsstationen
  • attraktives Arbeitsumfeld in verkehrsgünstiger Lage
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch flexible Arbeitszeiten und Telearbeit
  • vielfältiges Gesundheitsmanagement und gutes Betriebsklima

Pro Jahr vergeben wir ca. 5 freie Stellen für ein duales Studium. Mit Beginn des Studiums werden die Studierenden direkt ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) übernommen. 

Du erhältst vom ersten Ausbildungstag an rund 1.455 Euro im Monat – auch während der theoretischen Abschnitte. Nach erfolgreicher Ausbildung bieten wir Dir eine sichere Anstellung und gute Karrieremöglichkeiten in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Landesamtes für Finanzen bist Du mittendrin statt nur dabei. Dies gilt selbstverständlich auch bereits während deines Studiums.

Was wir voraussetzen

  • Abitur, volle Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss

  • Du bist zum Einstellungstermin nicht älter als 38 Jahre (das 39. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein; unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Schwerbehinderung, ist die Altersgrenze das 42. Lebensjahr)

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union

  • Gesundheitliche Eignung

Dein Beitrag zur Erfolgsgeschichte

  • Du bist motiviert: Lern– und Leistungsbereitschaft sind für Dich selbstverständlich 

  • Du hast Teamgeist und bist verantwortungsbewusst

  • Du kannst gut kommunizieren und dich schriftlich wie mündlich sehr gut ausdrücken 

Ablauf des dualen Studiums

Das duale Studium findet im Blockmodell statt und dauert insgesamt drei Jahre. Die Theorie erlernst Du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) am Standort Duisburg. 
Zu den Studienfächern gehören u. a. 

  • Rechtswissenschaften

  • Verwaltungswissenschaften

  • Wirtschaftswissenschaften

  • Sozialwissenschaften

NRW mit den Standorten Düsseldorf, Essen, Hamm und Köln aber auch teilweise in anderen Behörden in Düsseldorf und Umgebung. Dabei erkundest Du die verschiedenen Bereiche und deren Geschäftsabläufe im LaFin.

Berufliche Perspektiven

Dein Einsatz nach erfolgreich abgeschlossenem Studium kann im Bereich Heranziehung in der Abteilung UVG am Standort in Essen, Hamm oder Köln oder in der Abteilung Landeshauptkasse in Düsseldorf möglichst wohnortnah erfolgen.
Zu Deinen Aufgaben gehören u.a. Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und der Kontakt mit dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, Durchführung einer Unterhaltsberechnung oder die Einleitung von gerichtlichen Unterhaltsfestsetzungsverfahren. 

Wir bieten viele Möglichkeiten für einen spannenden, verantwortungsvollen Arbeitsplatz und fördern Deine Stärken. Unseren Mitarbeitenden soll es gut gehen: Wir bieten z.B. Gleitzeit, Home-Office oder spezielle Arbeitszeitmodelle zur Kinderbetreuung und ein umfassendes Gesundheitsmanagement.

Drei Gründe für ein duales Studium

  • Verknüpfung von Theorie und Praxis bereits während des Studiums
  • Verbeamtung auf Widerruf mit Studienbeginn
  • überdurchschnittlich gute Bezahlung

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über unser Online-Bewerbungsverfahren.

Eine Bewerbung für 2024 ist online über das Bewerbungsportal  bis zum 5. November 2023 möglich. 

Wir sichten Deine Bewerbungsunterlagen und laden Dich, sofern Du die Voraussetzungen erfüllst, zum schriftlichen Einstellungstest ein. Den Test kannst du online absolvieren. Nach Bestehen des Tests erfolgt ein persönliches Gespräch, an das sich eine Präsentation und ein strukturiertes Interview anschließt. Wir entscheiden dann anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen, dem Ergebnis des schriftlichen Einstellungstests sowie dem persönlichen Gespräch über die Vergabe der Studienplätze.

Du musst im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines EU-Mitgliedsstaates bzw. Staates mit EU-Rechtsabkommen sein und das 39. Lebensjahr darf bei Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet sein. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schwerbehinderung) ist die Altersgrenze das 42. Lebensjahr. 

Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. 

Kontakt

Schreibe uns oder rufe uns an ‒ wir helfen gerne weiter!

Sandra Zirpins
Sandra Zirpins
0211 8222-4003
Ausbildung-5014@fv.nrw.de
Marcel Hopp
Marcel Hopp
0211 8222-4511
Ausbildung-5014@fv.nrw.de

 

FAQ – Studium beim LaFin

Bin ich während des Studiums bereits verbeamtet? 

Ja! Die Ausbildung findet in einem sogenannten Vorbereitungsdienst statt, der drei Jahre dauert. In dieser Zeit sind die Auszubildenden als Regierungsinspektoranwärterinnen und Regierungsinspektoranwärter statusrechtlich Beamte, zunächst auf Widerruf. 

Muss ich Studiengebühren bezahlen?

Nein! Es fallen keine Studiengebühren an – im Gegenteil: Du erhältst während der gesamten drei Jahre Deines Studiums eine Vergütung von ca. 1.455  € im Monat (Stand November 24). Zudem hast Du aufgrund Deines Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, dass ein Teil Deiner Krankheitskosten übernommen wird. Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten kann zum Beispiel über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Habe ich während des dualen Studiums Semesterferien oder Urlaub? 

Semesterferien nicht, aber Urlaub. Als Regierungsinspektoranwärterin oder Regierungsinspektoranwärter hast Du wie andere Beamtinnen und Beamte auch - Anspruch auf Jahresurlaub. Dieser kann in den praktischen Abschnitten des Studiums im Landesamt für Finanzen genommen werden.

An welcher Hochschule findet das Studium statt? 

Der theoretische Teil des Studiums findet an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) am Standort Duisburg statt. Informationen zur Hochschule findest Du hier.

Gibt es neben dem dualen Studium im LaFin noch weitere Studiengänge der Finanzverwaltung?

Ja, die Finanzverwaltung bietet neben dem dualen Studium im LaFin noch weitere Studiengänge an:

  • Duales Studium „Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt“ im Finanzamt

  • Duales Studium „Staatlicher Verwaltungsdienst“ – Bachelor of Laws beim Landesamt für Besoldung und Versorgung

  • Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim Landesamt für Besoldung und Versorgung

  • Duales Studium „Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt“ beim Landesamt für Besoldung und Versorgung.

  • Duales Studium „Verwaltungsinformatik“ – Bachelor of Science beim Rechenzentrum

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Video zum dualen Studium:

 

Interview mit Alissa W. - Absolventin des dualen Studiums

Was lernt man in einem dualen Studium BA of Laws?

„Am Anfang hat man erstmal einen großen Teil an Theorie, neun Monate, wo man in der Fachhochschule ist. Das wechselt dann immer zwischen Theorie- und Praxisabschnitten in der Behörde. Und das hat gerade den Vorteil, dass man die Sachen, die man in der Fachhochschule lernt, direkt anwenden kann."

Was ist das Besondere an einem dualen Studium?

„Grundsätzlich hat man immer diesen Bezug zur Praxis, auch während des Studiums. Dadurch hat man nach den drei Jahren Duales Studium sowohl Berufserfahrung als auch den Bachelor of Laws in der Tasche. Wenn man zum Beispiel noch gar nicht so wirklich weiß, möchte ich jetzt in Richtung "Heranziehung" oder vielleicht doch lieber in Richtung "Personal", hat man die Möglichkeit, verschiedene Sachen kennenzulernen."

Welche Entwicklungsmöglichkeiten hat man im LaFin?

„Ich denke, das LaFin bietet eine sehr große Auswahl an Entwicklungsmöglichkeiten, sowohl in den einzelnen Abteilungen in Richtung "Führung", was vielleicht zum Beispiel Sachgebietsleitung oder Referatsleitung angeht, als auch Spezialsachbearbeiter. Und dann gehören natürlich auch noch die ganzen Zentralabteilungen dazu, wie "Personal" oder "Organisation", "IT". Dass man halt auch die Möglichkeit hat, sich innerhalb der Behörde noch mal komplett neu zu erfinden."

Was ist das Besondere an der Arbeit im LaFin?

„Das Besondere ist für mich, dass es eine sehr junge Behörde ist. Man hat wirklich die Möglichkeiten, sich noch gut einzubringen. Es ist noch viel im Aufbau. Es gibt noch viel, wo man mit anpacken kann. Und man hat das Gefühl auf einer Wellenlänge zu sein und dadurch macht die Arbeit noch mehr Spaß."

Junges Team, digitale Behörde: Was heißt das im LaFin?

„Das LaFin überrascht vor allem damit, dass es tatsächlich erst vor ein paar Jahren gegründet wurde und dadurch die Möglichkeit hatte, wirklich von Anfang an alles auf dem neuesten Standard zu etablieren. Sei es Laptops für jeden Mitarbeiter, so dass mobiles Arbeiten möglich ist, bis hin zur digitalen Akte von Beginn an, so dass quasi papierloses Arbeiten möglich ist. Bei uns ging es einfach von Anfang an schon so los, was natürlich ein großer Vorteil ist."

 

Man hat die Möglichkeit, sich innerhalb der Behörde noch mal komplett neu zu erfinden.

Alissa W.

Sachbearbeiterin, Hamm

 

Interview mit Richard L. - Absolvent eines Verwaltungsstudiums

Was ist das Besondere an einem dualen Studium?

„Ich habe selber den Angestelltenlehrgang II in einem kommunalen Verwaltungsstudium absolviert.
In einem Verwaltungsstudium wird theoretisches Wissen über eine breite Masse verschiedener Gebiete gelehrt. So lernt man beispielsweise viel über die Rechtsgebiete öffentliches Recht und Zivilrecht. Ich habe in meinem Studium gelernt, wie man juristische Gutachten anfertigt und Fragestellungen in Fächern wie Bürgerliches Gesetzbuch, Grundrechte, Kommunalrecht oder Verwaltungsrecht beantwortet. Andererseits eignet man sich in einem Verwaltungsstudium auch Wissen über Bereiche an wie Buchführung, Finanzmanagement und Kosten- und Leistungsrechnung. Dazu kommen noch allgemeine Verwaltungsabläufe und behördliche Strukturen. Zusammenfassend kann man sagen: Das Studium bereitet in so gut wie allen Bereichen, insbesondere in Rechtsgebieten, Finanzwesen und Verwaltungsstruktur, auf die Arbeit in einer Behörde vor.
Dieses theoretische Wissen wird durch Praxiseinsätze in der Verwaltung ergänzt. In Praxiseinsätzen kann man sich schon früh ein Bild von der Arbeit in einer Behörde machen. Man lernt bereits viel über die Umsetzung des theoretischen Wissens und sieht, wie die behördlichen Strukturen ineinandergreifen. Durch die Kombination aus Theorie und Praxis wird man bestmöglich auf die spätere Arbeit vorbereitet. Außerdem macht das Verwaltungsstudium durch die stetige Abwechslung richtig Spaß! Es ist viel praxisnäher und involvierender, als z.B. ein Hochschulstudium."

Welche Entwicklungsmöglichkeiten hat man im LaFin?

„Nach erfolgreichem Absolvieren des Verwaltungsstudiums / BA of Laws wird man direkt ins Arbeitsleben eingeführt. Dafür gibt es ein Einarbeitungskonzept. Jeder neue Mitarbeiter im LaFin in der Heranziehung wird beispielsweise einem Einarbeitungspaten zugewiesen, der primär für die Einarbeitung zuständig ist. Zusätzlich dazu werden noch verschiedene Schulungen angeboten, die hilfreich für die Einarbeitung sind. Nach dieser ,,Einfindungsphase“ bekommt man sein eigenes Sachgebiet zugewiesen und darf eigenverantwortlich arbeiten. Allerdings wird man nicht ins kalte Wasser geschmissen. Es wird sehr viel Wert daraufgelegt, die neuen Kolleginnen und Kollegen auch nach dem Einstieg zu unterstützen und für Fragen zur Seite zu stehen.
In der Heranziehung von Unterhaltsvorschussleistungen kann man sich im LaFin beispielsweise auf die Sachgebiete ,,Selbstständige“ und ,,Ausland“ spezialisieren. In diesen Sachgebieten arbeitet man an Fällen, in denen der barunterhaltspflichtige Elternteil entweder selbstständig arbeitet oder sich im Ausland aufhält. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fachgebietsleiter in der Heranziehung von Unterhaltsvorschuss zu werden."

Was ist das Besondere an der Arbeit im LaFin?

„Das LaFin ist eine junge und digitale Modellbehörde. Das LaFin ist noch immer im Aufbau und entwickelt sich sowohl personell als auch strukturell schnell weiter. Es macht Spaß, Teil dieser Dynamik zu sein und bringt Potenzial aus den Mitarbeitern hervor.
Dass im LaFin fast die gesamte Bearbeitung elektronisch abläuft, ist einzigartig. Es gibt keine dicken Papierakten, sondern alles ist in E-Akten abgespeichert. Briefe werden über einen Mausklick zentral abgeschickt. Besprechungen und Schulungen finden online statt. Homeoffice funktioniert reibungslos. All das findet man nicht oft in anderen Teilen der öffentlichen Verwaltung."

Junges Team, digitale Behörde: Was heißt das im LaFin?

„Das LaFin ist eine sehr junge Behörde. Die Zuständigkeit für den Rückgriff von Unterhaltsvorschussleistungen liegt erst seit dem 01.07.2019 beim Land NRW. Das fand ich besonders spannend, weil man beim LaFin nicht in jahrzehntealten Strukturen arbeitet. Man ist ganz im Gegenteil als Mitarbeiter bei der Entwicklung einer jungen Behörde involviert und kann – in Zusammenarbeit mit seinem Team – neue Strukturen aufbauen und Ideen einbringen.
Wir sind im LaFin ein sehr junges Team. In meinem Referat arbeiten die meisten Kolleginnen und Kollegen erst seit etwas mehr als sechs Monaten im LaFin. Es ist eine sehr bereichernde Erfahrung, in einem Team zu arbeiten, das sich gerade erst bildet und festigt. Man unterstützt sich gegenseitig in allen Bereichen und lernt voneinander. Dadurch entsteht eine Teamdynamik, die ich so in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung noch nicht erlebt habe."

Man unterstützt sich gegenseitig in allen Bereichen und lernt voneinander.

Richard L.

Sachbearbeiter, Hamm

Du hast Fragen zur Ausbildung oder zum Studium im LaFin?

Kontakt

Schreibe uns oder rufe uns an ‒ wir helfen gerne weiter!

Sandra Zirpins
Sandra Zirpins
0211 8222-4003
Ausbildung-5014@fv.nrw.de
Marcel Hopp
Marcel Hopp
0211 8222-4511
Ausbildung-5014@fv.nrw.de

 

Weitere Informationen zum LaFin als Arbeitgeber findest Du hier.