Einblicke in den Bereich Steuerstrafsachen und Steuerfahndung
Unsere Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder werden dann tätig, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Unternehmen trotz bestehender Einnahmen keine Steuererklärung abgibt und damit auch keine Steuern bezahlt. In solchen Fällen ermitteln sie eigenständig relevante Sachverhalte und führen steuerstrafrechtliche Verfahren und Fahndungsprüfungen durch. Die Straf- und Bußgeldsachenstelle ist daneben für die Ermittlung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Durch die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung wird die Durchsetzung einer fairen Besteuerung gewährleistet. Mit der Polizei, dem Zoll, der Staatsanwaltschaft und auch ausländischen Behörden arbeiten sie eng zusammen.
Einen typischen Arbeitstag gibt es in meinem Bereich nicht, jeder Tag gestaltet sich anders. Wenn ein begründeter Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt, wird ein steuerliches Strafverfahren eingeleitet. Danach beantrage ich richterliche Durchsuchungsbeschlüsse und koordiniere die eigentlichen Durchsuchungsmaßnahmen. Diese werden immer in Teams, überwiegend an verschiedenen Einsatzorten (Firma, Wohnung, Steuerberater, Bank, Dritte, etc.) durchgeführt.
Heike B.
Steuerfahnderin
In der Steuerfahndungsstelle bin ich in zwei Bereichen tätig. In der IT-Stelle zur Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen im technischen Bereich. Im zweiten Aufgabenfeld als Fahndungshelferin begleite ich die Fahnderinnen und Fahnder bei Einsätzen und Durchsuchungsmaßnahmen. Ich bin unter anderem verantwortlich für die Erstellung von Bildmappen, Erstellung von Listen der beschlagnahmten Unterlagen. Durch diese Kombination aus beiden Tätigkeitsfeldern bleibt es für mich täglich spannend und abwechslungsreich.
Lamprini C.
Mitarbeiterin in der Steuerfahndungsstelle
Finden Sie diesen Bereich spannend? Dann informieren Sie sich über unsere Einstiegsmöglichkeiten durch eine Ausbildung oder ein duales Studium im Finanzamt.