Einblicke in den Bereich Steuerstrafsachen und Steuerfahndung
Unsere Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder werden dann tätig, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Unternehmen trotz bestehender Einnahmen keine Steuererklärung abgibt und damit auch keine Steuern bezahlt. In solchen Fällen ermitteln sie eigenständig relevante Sachverhalte und führen steuerstrafrechtliche Verfahren und Fahndungsprüfungen durch. Die Straf- und Bußgeldsachenstelle ist daneben für die Ermittlung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Durch die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung wird die Durchsetzung einer fairen Besteuerung gewährleistet. Mit der Polizei, dem Zoll, der Staatsanwaltschaft und auch ausländischen Behörden arbeiten sie eng zusammen.
Finden Sie diesen Bereich spannend? Dann informieren Sie sich über unsere Einstiegsmöglichkeiten durch eine Ausbildung oder ein duales Studium im Finanzamt.