Einblicke in den Bereich Steuerstrafsachen und Steuerfahndung
Unsere Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder werden dann tätig, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Unternehmen trotz bestehender Einnahmen keine Steuererklärung abgibt und somit auch keine Steuern bezahlt. In solchen Fällen ermitteln sie eigenständig relevante Sachverhalte und führen steuerstrafrechtliche Verfahren und Fahndungsprüfungen durch.
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle ist daneben für die Ermittlung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen sind die Steuerfahndung und die Bearbeitung von Steuerstrafsachen landesweit gebündelt. Die Beschäftigten decken Steuerstraftaten auf und tragen dazu bei, eine faire Besteuerung durchzusetzen.
Mit der Polizei, dem Zoll, der Staatsanwaltschaft und auch ausländischen Behörden arbeiten die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder eng zusammen.